Start Justiz Insolvenzverfahren Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen für BWC GmbH im Insolvenzverfahren

Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen für BWC GmbH im Insolvenzverfahren

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geralt (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Insolvenzverfahren über das Vermögen der BWC Bauen & Wohnen & Consulting GmbH, unter dem Aktenzeichen 36b IN 601/24, einen bedeutenden Schritt unternommen. Die Firma, die ehemals unter der Adresse Eichborndamm 167, G55, 13403 Berlin ansässig war, wird durch den Geschäftsführer Tobias Müller vertreten und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Register-Nr.: HRB 252175 eingetragen.

Am 24. April 2024 entschied das Insolvenzgericht, die zuvor angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 der Insolvenzordnung (InsO) aufzuheben. Diese Maßnahmen waren zunächst ergriffen worden, um eine Verschlechterung der Vermögenslage der Schuldnerin während des laufenden Verfahrens zu verhindern.

Die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen markiert eine wichtige Phase im Insolvenzverfahren und könnte auf eine baldige Entscheidung über den weiteren Verlauf des Verfahrens hinweisen. Details zu den Gründen der Aufhebung oder zum aktuellen Stand der Vermögenslage der GmbH wurden nicht öffentlich gemacht.

Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Handlungsfähigkeit des Unternehmens und die Rechte der Gläubiger. Die Betroffenen und Interessierten werden dazu angehalten, die Veröffentlichungen auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de im Auge zu behalten, um aktualisierte Informationen zum Verfahrensstand zu erhalten.

Für weitere rechtliche Schritte oder Einreichungen im Zusammenhang mit diesem Fall sind die spezifischen Anforderungen und Fristen, wie in der Insolvenzordnung festgelegt, zu beachten.

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