Start Justiz Insolvenzverfahren Insolvenzverfahren gegen Commercial Excellence GmbH eingeleitet

Insolvenzverfahren gegen Commercial Excellence GmbH eingeleitet

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derneuemann (CC0), Pixabay

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 26. April 2024, unter dem Aktenzeichen 36c IN 2862/24, umfassende Maßnahmen im Rahmen des Insolvenzantrags der Commercial Excellence GmbH, ansässig an der Anna-Louisa-Karsch-Straße 7, 10178 Berlin, ergriffen. Die Geschäftsführer Christoph Erler und Philipp Alexander Ströhemann vertreten das Unternehmen, das unter der Register-Nr.: HRB 214892 im Handelsregister eingetragen ist.

Um eine Verschlechterung der finanziellen Lage der Schuldnerin zu verhindern, wurden folgende Anordnungen getroffen:

Jegliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, einschließlich der Vollziehung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen, sind untersagt, sofern sie sich nicht auf unbewegliche Gegenstände beziehen. Bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, ansässig in der Krausenstraße 41, 10117 Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu verwalten. Jegliche Verfügungen über Vermögensgegenstände der Schuldnerin bedürfen seiner Zustimmung.

Zu den weiteren Befugnissen des vorläufigen Insolvenzverwalters gehören das Einziehen von Bankguthaben und sonstigen Forderungen der Schuldnerin sowie die Entgegennahme eingehender Gelder. Darüber hinaus ist ihm die Eröffnung und Verwaltung von Sonderkonten erlaubt.

Die Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind zur Auskunftserteilung gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter verpflichtet. Drittschuldnern ist es untersagt, Zahlungen direkt an die Schuldnerin zu leisten; stattdessen sollen diese an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfolgen.

Dieser Beschluss bleibt mindestens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam. Sollte das Verfahren eröffnet werden, erfolgt eine Löschung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen sechs Monate nach Aufhebung oder Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens.

Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht oder zu Protokoll gegeben werden, und zwar entweder direkt beim Amtsgericht Charlottenburg oder an jeder anderen Amtsgerichtsstelle.

Dies markiert einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren der Commercial Excellence GmbH, welches nicht nur das Unternehmen selbst, sondern auch dessen Gläubiger und Geschäftspartner erheblich beeinflussen wird.

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