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LWM Holding GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die LWM Holding GmbH aus Lieth in Schleswig-Holstein erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Meldorf hat den Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen.

Das Verfahren wird beim Amtsgericht Meldorf unter dem Aktenzeichen 60 IN 19/26 geführt. Die LWM Holding GmbH hat ihren Sitz beziehungsweise ihre Geschäftsanschrift Zum Westblick 19, 25770 Lieth und ist beim Amtsgericht Pinneberg unter HRB 12605 PI im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Ralf Hugo Schmiedel.

Internetdienstleistungen und Handel mit Tabakersatzprodukten

Trotz der Bezeichnung als Holding umfasst der Unternehmensgegenstand der LWM Holding GmbH nach den vorliegenden Angaben verschiedene operative Tätigkeiten.

Die Gesellschaft bietet Dienste, Inhalte und technische Leistungen an, die für die Nutzung und den Betrieb von Angeboten im Internet erforderlich sind. Damit ist das Unternehmen unter anderem als Internet Service Provider ausgerichtet.

Daneben gehören der Import und Export sowie der Handel und die Herstellung von Tabakersatzprodukten zum Unternehmensgegenstand.

Gläubiger hatte Insolvenzantrag gestellt

Anders als bei einem Eigenantrag wurde das Insolvenzverfahren nicht von der LWM Holding GmbH selbst beantragt. Vielmehr hatte ein Gläubiger die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt.

Das Amtsgericht Meldorf entschied mit Beschluss vom 12. August 2026, diesen Antrag mangels Masse abzuweisen.

Vermögen reicht nicht für die Verfahrenskosten

Eine Abweisung mangels Masse erfolgt grundsätzlich dann, wenn das Vermögen des Schuldners voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und auch kein ausreichender Vorschuss zur Deckung dieser Kosten geleistet wird.

Damit kommt es bei der LWM Holding GmbH nicht zur Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Gerade für Gläubiger ist eine solche Entscheidung von erheblicher Bedeutung. Es findet kein reguläres Insolvenzverfahren statt, in dem ein Insolvenzverwalter vorhandene Vermögenswerte ermittelt, verwertet und eine mögliche Insolvenzquote an die Gläubiger ausschüttet.

Mit dem Beschluss vom 12. August 2026 steht somit fest: Der von einem Gläubiger gestellte Insolvenzantrag gegen die LWM Holding GmbH wurde mangels Masse abgewiesen.

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