Im bereits seit mehreren Jahren laufenden Insolvenzkomplex um die Beta-Biomethan Schuby GmbH gibt es eine neue Entwicklung. Obwohl das eigentliche Insolvenzverfahren bereits im Juli 2022 aufgehoben worden war, hat das Amtsgericht Neumünster nun eine Nachtragsverteilung angeordnet.
Grund dafür ist ein nachträglich zur Insolvenzmasse geflossener Betrag in Höhe von 13.911,85 Euro.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Neumünster unter dem Aktenzeichen 92 IN 26/13 geführt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Flensburg unter HRB 7870 FL im Handelsregister eingetragen. Als Geschäftsanschrift wird Hollerstraße 128, 24782 Büdelsdorf genannt. Geschäftsführer ist Dirk Detlefsen.
Unternehmen betrieb Projekt zur Erzeugung von Biomethan
Die Beta-Biomethan Schuby GmbH war im Bereich der erneuerbaren Energien tätig. Gegenstand des Unternehmens war die Errichtung und der Betrieb einer Biogasanlage in Schuby.
Mit der Anlage sollten auf umweltschonende Weise Biomethan und Energie erzeugt und geliefert werden. Zum Geschäftsmodell gehörte insbesondere die Veräußerung der erzeugten Energie beziehungsweise des Biomethans an Energieversorgungsunternehmen und andere Abnehmer.
Damit war die Gesellschaft unmittelbar im Bereich der energetischen Nutzung von Biomasse tätig.
Insolvenzverfahren bereits 2022 aufgehoben
Bei der aktuellen Entscheidung handelt es sich nicht um ein neues Insolvenzverfahren. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Beta-Biomethan Schuby GmbH wurde bereits am 18. Juli 2022 aufgehoben.
Auch nach der Aufhebung eines Insolvenzverfahrens können jedoch noch Vermögenswerte auftauchen oder Zahlungen eingehen, die wirtschaftlich zur früheren Insolvenzmasse gehören. Für solche Fälle sieht das Insolvenzrecht die Möglichkeit einer Nachtragsverteilung vor.
Genau dies ist bei der Beta-Biomethan Schuby GmbH nun eingetreten.
13.911,85 Euro nachträglich zur Masse geflossen
Nach Angaben des Insolvenzgerichts stammt das nachträglich vorhandene Guthaben aus einem Genehmigungsverfahren.
Der zur Masse geflossene Betrag beläuft sich auf exakt 13.911,85 Euro. Auf Antrag des Insolvenzverwalters ordnete das Amtsgericht deshalb die Nachtragsverteilung dieses Vermögenswertes an.
Mit der Durchführung wurde der bisherige Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Reinhold Schmid-Sperber aus Kiel beauftragt.
Die Nachtragsverteilung ermöglicht es, den erst nachträglich verfügbaren Betrag noch dem früheren Insolvenzverfahren zuzuordnen und entsprechend den insolvenzrechtlichen Vorgaben zu behandeln.
Insolvenzfall reicht bis ins Jahr 2013 zurück
Bemerkenswert ist die lange Dauer des Vorgangs. Das Aktenzeichen 92 IN 26/13 stammt bereits aus dem Jahr 2013. Mehr als ein Jahrzehnt später beschäftigt sich das Insolvenzgericht damit erneut, weil weiteres Vermögen aufgetaucht beziehungsweise zur Masse geflossen ist.
Der Beschluss über die Nachtragsverteilung erging am 21. August 2026.
Für die Gläubiger bedeutet die Entscheidung, dass nach Abschluss und Aufhebung des ursprünglichen Insolvenzverfahrens nochmals ein Vermögenswert von 13.911,85 Euro zur Verteilung zur Verfügung steht. Wie hoch daraus mögliche weitere Zahlungen an einzelne Gläubiger ausfallen, lässt sich dem veröffentlichten Beschluss allerdings nicht entnehmen.