Die Hugvita UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Reichenau ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gescheitert. Das Amtsgericht Konstanz hat den Eigenantrag mit Beschluss vom 24. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Das Verfahren wird beim Amtsgericht Konstanz unter dem Aktenzeichen K 40 IN 324/26 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Seestraße 33, 78479 Reichenau und ist beim Amtsgericht Freiburg unter HRB 724967 im Handelsregister eingetragen. Geschäftsführer ist Niki Abraham.
Sicherheits- und Mobilitätsprodukte für Kinder
Die Hugvita UG ist in einem spezialisierten Bereich der Kinder- und Produktsicherheit tätig. Gegenstand des Unternehmens sind die Forschung und Entwicklung sowie der Vertrieb von Sicherheits- und Mobilitätsprodukten für Kinder.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Kindersitzen. Damit umfasst das Geschäftsmodell nicht lediglich den Handel mit entsprechenden Produkten, sondern ausdrücklich auch deren Forschung und Entwicklung.
Unternehmen stellte selbst Insolvenzantrag
Bei dem Verfahren handelte es sich um einen Eigenantrag. Die Hugvita UG hatte demnach selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt.
Zu einem eröffneten Insolvenzverfahren kommt es jedoch zunächst nicht. Das Amtsgericht Konstanz hat den Antrag am 24. August 2026 mangels Masse abgewiesen.
Eine Abweisung mangels Masse erfolgt grundsätzlich dann, wenn das vorhandene Vermögen voraussichtlich nicht ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, und auch kein ausreichender Kostenvorschuss geleistet wird. Die wirtschaftliche Situation ist damit besonders ernst, weil nicht genügend freie Insolvenzmasse vorhanden ist, um überhaupt ein reguläres Insolvenzverfahren zu finanzieren.
Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Konstanz kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.