Die LUXX GmbH mit Sitz in Köln erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das Amtsgericht Köln hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen mangels Masse abgewiesen. Die Entscheidung erging am 12. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 70g IN 127/26 geführt.
Die LUXX GmbH ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 110994 eingetragen. Als Anschrift ist Dionysstraße 8 in 50739 Köln angegeben. Gesetzlich vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Freimuth Gorter.
Das Unternehmen verfügt über einen breit gefächerten Geschäftszweck, der insbesondere Produkte aus den Bereichen Stimulationstechnik, Wellness sowie ergänzende Software und Schulungsangebote umfasst.
Gegenstand des Unternehmens ist der Groß und Einzelhandel mit Mikrostromstimulationsgeräten, Magnetstimulationsgeräten und Lichtstimulationsgeräten sowie dem dazugehörigen Anwendungszubehör. Darüber hinaus gehören Softwaremodule für entsprechende Geräte zum Sortiment der Gesellschaft.
Zum Unternehmensgegenstand zählen außerdem Wellnessgeräte und Wellnessprodukte sowie Nahrungsergänzungs und Pflegeprodukte. Nach der gesellschaftsrechtlichen Beschreibung können die verschiedenen Produktgruppen sowohl für Menschen als auch für Tiere bestimmt sein.
Die Tätigkeit beschränkt sich jedoch nicht auf den Handel. Die LUXX GmbH befasst sich ihrem Unternehmensgegenstand zufolge auch mit der Entwicklung von Anwendersoftware für die genannten Stimulationsgeräte. Ergänzt wird das Geschäftsmodell durch das Angebot von Seminaren, Schulungen und Coachings. Damit verbindet die Gesellschaft den Vertrieb technischer Geräte und weiterer Produkte mit Softwareentwicklung sowie Wissensvermittlung und Anwenderunterstützung.
Der Insolvenzantrag war bereits am 18. Juni 2026 von der LUXX GmbH selbst gestellt worden und ging am 1. Juli 2026 beim Amtsgericht Köln ein. Nach der Prüfung entschied das Insolvenzgericht jedoch, das beantragte Verfahren nicht zu eröffnen.
Mit Beschluss vom 12. August 2026 wurde der Antrag mangels Masse abgewiesen. Dies bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Ein reguläres Insolvenzverfahren mit der Bestellung eines Insolvenzverwalters und einer anschließenden Verwertung und Verteilung der Insolvenzmasse findet daher nicht statt.
Die Abweisung mangels Masse ist insbesondere für die Gläubiger von Bedeutung. Da kein Insolvenzverfahren eröffnet wird, gibt es auch kein reguläres Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger aus einer vorhandenen Insolvenzmasse.
Über die Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten der LUXX GmbH enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine näheren Angaben. Ebenso werden weder die Höhe der Verbindlichkeiten noch die Zahl der betroffenen Gläubiger oder mögliche Forderungsausfälle genannt.
Damit ist der Eigenantrag der LUXX GmbH aus Köln auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit Beschluss vom 12. August 2026 mangels Masse abgewiesen worden. Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Köln unter dem Aktenzeichen 70g IN 127/26 geführt.