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Hospitality Nürnberg Verwaltungs GmbH: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Hospitality Nürnberg Verwaltungs GmbH ist mit ihrem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3617 IN 1868/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Hauptstraße 66 in 12159 Berlin und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 277770 eingetragen. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Robert Kalman Kennedy. In der Insolvenzbekanntmachung wird die Gesellschaft als Managementgesellschaft bezeichnet.

Der Unternehmensgegenstand der Hospitality Nürnberg Verwaltungs GmbH ist auf die Hotelbranche ausgerichtet. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Hotels sowie die erlaubnisfreie Unternehmensberatung. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung von Hotelbetrieben, insbesondere in Nürnberg. Die Gesellschaft ist damit ihrem Geschäftszweck nach sowohl für operative Tätigkeiten im Hotelgewerbe als auch für Management und Beratungsleistungen innerhalb der Hotellerie vorgesehen.

Anders als bei einem von einem Gläubiger angestoßenen Verfahren hatte die Hospitality Nürnberg Verwaltungs GmbH den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen selbst gestellt. Für das Verfahren ließ sich die Gesellschaft durch die Rechtsanwälte GT Restructuring PartmbB in Berlin vertreten.

Zu einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens kommt es jedoch nicht. Das Amtsgericht Charlottenburg entschied, den Eigenantrag mangels Masse abzuweisen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass das vorhandene beziehungsweise voraussichtlich verwertbare Vermögen nicht ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Fehlt eine kostendeckende Masse und wird auch kein ausreichender Vorschuss zur Verfügung gestellt, kann das Insolvenzgericht das Verfahren nicht eröffnen.

Für die Gläubiger ist eine Abweisung mangels Masse von erheblicher Bedeutung. Es findet damit kein reguläres Insolvenzverfahren statt, in dem ein Insolvenzverwalter das vorhandene Vermögen erfasst und verwertet und anschließend eine Verteilung an die Insolvenzgläubiger vorgenommen wird.

Über die konkreten Hintergründe der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Insbesondere werden weder die Höhe der Verbindlichkeiten noch die Zahl der Gläubiger oder mögliche Forderungsausfälle genannt. Ebenso lässt sich daraus nicht entnehmen, welche Hotelbetriebe oder konkreten Projekte von der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft betroffen sind.

Gegen den Beschluss kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg über die Hospitality Nürnberg Verwaltungs GmbH erging am 10. August 2026. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 3617 IN 1868/26 geführt.

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