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Koll Beregnungstechnik Bau GmbH aus Bad Neuenahr-Ahrweiler: Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Die Koll Beregnungstechnik Bau GmbH mit Sitz in Bad Neuenahr-Ahrweiler erhält kein reguläres Insolvenzverfahren. Das zuständige Amtsgericht Bad Neuenahr-Ahrweiler hat den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12. August 2026 mangels Masse abgewiesen. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 6 IN 22/26 geführt.

Die Gesellschaft hat ihren Sitz im Wiesenweg 12–14 in 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler und ist beim Amtsgericht Koblenz unter HRB 27056 im Handelsregister eingetragen. Vertreten wird das Unternehmen durch den Geschäftsführer Robert Koll.

Bereits am 27. Februar 2026 hatte das Insolvenzgericht im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens eine vorläufige Verwaltung angeordnet und Verfügungsbeschränkungen gegen die Gesellschaft erlassen. Damit sollte das vorhandene Vermögen während der Prüfung des Insolvenzantrags gesichert und verhindert werden, dass sich die wirtschaftliche Situation zulasten der Gläubiger weiter verändert.

Nach der Prüfung der Vermögensverhältnisse kam das Gericht nun jedoch zu dem Ergebnis, dass keine ausreichende Masse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde deshalb gemäß § 26 Abs. 1 Insolvenzordnung mangels Masse abgewiesen.

Gleichzeitig hob das Gericht am 12. August 2026 die seit Februar bestehenden Verfügungsbeschränkungen sowie die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung wieder auf. Damit endet die vorläufige insolvenzrechtliche Sicherungsphase, ohne dass ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Die Koll Beregnungstechnik Bau GmbH ist ihrem Firmennamen nach im Bereich Beregnungstechnik und Bau tätig. Ein konkreter handelsregisterlicher Unternehmensgegenstand ist in der vorliegenden Insolvenzbekanntmachung allerdings nicht genannt. Deshalb lässt sich aus den übermittelten Angaben nicht belastbar bestimmen, welche einzelnen Leistungen das Unternehmen tatsächlich angeboten hat.

Für die Gläubiger ist die Abweisung mangels Masse von besonderer Bedeutung. Sie besagt, dass nach Einschätzung des Gerichts nicht genügend verwertbares Vermögen vorhanden ist, um zumindest die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu finanzieren. Eine geordnete Verwertung und Verteilung einer Insolvenzmasse im Rahmen eines eröffneten Verfahrens findet daher zunächst nicht statt.

Zu den Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten, zur Höhe der Verbindlichkeiten sowie zur Zahl der betroffenen Gläubiger enthält die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben.

Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Mit der Entscheidung vom 12. August 2026 ist das unter dem Aktenzeichen 6 IN 22/26 geführte Insolvenzantragsverfahren gegen die Koll Beregnungstechnik Bau GmbH somit durch Abweisung mangels Masse beendet worden.

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