Die GGO Orgelbau GmbH mit Sitz in Pfullendorf ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten und hat selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Das zuständige Insolvenzgericht hat daraufhin am 11. August 2026 um 15.00 Uhr umfangreiche Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter eingesetzt. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 243/26 geführt.
Die GGO Orgelbau GmbH hat ihren Sitz am Stelzacker 6 in 88630 Pfullendorf und ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 726101 eingetragen. Vertreten wird die Gesellschaft durch den Geschäftsführer Stefan Stürzer.
Das Unternehmen ist in einem traditionsreichen und hoch spezialisierten Handwerksbereich tätig. Gegenstand der GGO Orgelbau GmbH sind die Herstellung, Planung, das Design und der Vertrieb von Pfeifenorgeln oder einzelnen Teilen davon nach den individuellen Anforderungen der Kunden. Darüber hinaus gehören Servicearbeiten sowie die Renovierung bestehender Instrumente zum Geschäftsfeld.
Damit reicht das Tätigkeitsspektrum von der Planung und Gestaltung über die handwerkliche Herstellung bis zur Betreuung bereits vorhandener Orgeln. Gerade der Bau von Pfeifenorgeln ist regelmäßig von individuellen Kundenwünschen geprägt, da Instrumente hinsichtlich Größe, Gestaltung und technischer Ausführung an ihren jeweiligen Einsatzort angepasst werden müssen. Nach dem angegebenen Unternehmensgegenstand deckt die GGO Orgelbau GmbH auch die spätere Instandhaltung und Renovierung der Instrumente ab.
Nun muss geprüft werden, wie es mit dem Unternehmen wirtschaftlich weitergeht. Das Insolvenzgericht hat zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Florian Götz aus Überlingen bestellt.
Die GGO Orgelbau GmbH kann seitdem nicht mehr uneingeschränkt über ihr Vermögen verfügen. Verfügungen über Gegenstände des Unternehmensvermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Besonders weitreichend sind die gerichtlichen Anordnungen hinsichtlich der finanziellen Mittel der Gesellschaft. Der GGO Orgelbau GmbH wurde untersagt, selbst über ihre Bankkonten und Außenstände zu verfügen.
Die entsprechenden Befugnisse wurden dem vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Florian Götz darf Bankguthaben und sonstige Forderungen des Unternehmens einziehen sowie eingehende Gelder entgegennehmen. Er kann außerdem Sonderkonten für die spätere Insolvenzmasse einrichten und führen.
Auch die Schuldner der GGO Orgelbau GmbH müssen die gerichtlichen Sicherungsmaßnahmen beachten. Ihnen wurde untersagt, Zahlungen unmittelbar an die Gesellschaft zu leisten. Forderungen und eingehende Gelder unterliegen damit der Kontrolle des vorläufigen Insolvenzverwalters.
Gleichzeitig hat das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft grundsätzlich untersagt, soweit davon keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits begonnene Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt. Auf diese Weise soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger während des laufenden Eröffnungsverfahrens auf Vermögenswerte zugreifen und dadurch die wirtschaftliche Ausgangslage für die Gesamtheit der Gläubiger verändert wird.
Eine zentrale Aufgabe des vorläufigen Insolvenzverwalters besteht nun darin, das vorhandene Vermögen der GGO Orgelbau GmbH zu sichern und zu erhalten. Gleichzeitig muss geprüft werden, ob das Vermögen ausreicht, um die Kosten eines regulären Insolvenzverfahrens zu decken. Florian Götz wurde darüber hinaus als Sachverständiger damit beauftragt, das Vorliegen eines maßgeblichen Insolvenzgrundes zu untersuchen und insbesondere zu beurteilen, welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Dazu erhält der vorläufige Insolvenzverwalter umfassende Einsichts und Auskunftsrechte. Er darf die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen betreten, die Bücher und Geschäftspapiere einsehen und alle Informationen verlangen, die für die Sicherung der möglichen Insolvenzmasse und die Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Bei der Entscheidung vom 11. August 2026 handelt es sich noch nicht um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Gegenwärtig befindet sich die GGO Orgelbau GmbH im Insolvenzeröffnungsverfahren. Erst nach Abschluss der erforderlichen Prüfungen entscheidet das Gericht, ob das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet werden kann.
Über die konkreten Ursachen der wirtschaftlichen Schwierigkeiten macht die gerichtliche Bekanntmachung keine Angaben. Auch zur Höhe der Verbindlichkeiten, zur Zahl der Gläubiger, zu laufenden Orgelbauprojekten oder möglichen Auswirkungen auf Kunden und Beschäftigte liegen in der Bekanntmachung keine näheren Informationen vor.
Das Insolvenzeröffnungsverfahren der auf Pfeifenorgeln, Orgelbau und die Renovierung bestehender Instrumente spezialisierten GGO Orgelbau GmbH wird unter dem Aktenzeichen 10 IN 243/26 geführt.