Für die ALBA BAU GmbH mit Sitz in Duisburg ist das Insolvenzverfahren erfolgreich abgeschlossen worden. Das Amtsgericht Duisburg hat im Verfahren mit dem Aktenzeichen 620 IN 1672/25 beschlossen, das Insolvenzverfahren zum Ablauf des 27. Juli 2026 aufzuheben. Grundlage hierfür ist die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplans vom 27. April 2026 gemäß § 258 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO).
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Buschstraße 95 in 47166 Duisburg und wird durch Geschäftsführer Cihan Albayrak vertreten. Im Verfahren wurde das Unternehmen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH aus Düsseldorf vertreten. Zur Sachwalterin war Rechtsanwältin Sarah Wolf aus Duisburg bestellt.
Die ALBA BAU GmbH ist im Baugewerbe tätig. Das Unternehmen erbringt Leistungen im Hoch- und Tiefbau sowie im Bereich von Bau- und Sanierungsarbeiten. Unternehmen dieser Branche sind in besonderem Maße von Materialpreisschwankungen, Fachkräftemangel, steigenden Finanzierungskosten und einer rückläufigen Baukonjunktur betroffen.
Die Aufhebung des Insolvenzverfahrens stellt einen bedeutenden Meilenstein dar. Sie zeigt, dass das Verfahren nicht durch eine Liquidation des Unternehmens beendet wurde, sondern auf Grundlage eines rechtskräftig bestätigten Insolvenzplans. Ein Insolvenzplan ermöglicht es, die wirtschaftliche Neuordnung eines Unternehmens individuell zu regeln und von den gesetzlichen Standardvorschriften des Insolvenzverfahrens abzuweichen. Ziel ist es, den Geschäftsbetrieb zu erhalten, Gläubiger bestmöglich zu befriedigen und dem Unternehmen einen wirtschaftlichen Neustart zu ermöglichen.
Mit der Aufhebung endet zugleich die gerichtliche Durchführung des Insolvenzverfahrens. Die besonderen insolvenzrechtlichen Beschränkungen entfallen, sodass die Gesellschaft ihre Geschäfte wieder eigenverantwortlich fortführen kann. Die Umsetzung der im Insolvenzplan vereinbarten Maßnahmen bleibt für den weiteren wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens jedoch von zentraler Bedeutung.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Duisburg unterstreicht, dass Insolvenzverfahren nicht zwangsläufig mit der Beendigung eines Unternehmens enden müssen. Gelingt die Einigung mit den Gläubigern im Rahmen eines Insolvenzplans, kann das Verfahren erfolgreich abgeschlossen und die Grundlage für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs geschaffen werden.