Für die Alligator Analytica AG mit Sitz in Köln hat das Amtsgericht Köln im Insolvenzeröffnungsverfahren Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 21. Juli 2026 um 10:42 Uhr wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 70a IN 252/26 eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet, um das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu sichern.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter der Handelsregisternummer HRB 111518 eingetragen und hat ihren Sitz in der Annastraße 67–71 in 50968 Köln. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Bastian Trebst.
Nach dem im Handelsregister eingetragenen Unternehmensgegenstand ist die Alligator Analytica AG auf die Entwicklung, Herstellung, den Vertrieb sowie den Handel mit Produkten für den weltweiten Informationstechnologiemarkt ausgerichtet. Das Unternehmen ist damit in einem technologieorientierten Markt tätig, der von kurzen Innovationszyklen, hohen Entwicklungsaufwendungen und einem intensiven internationalen Wettbewerb geprägt ist.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Felix Höpker aus Köln bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu überwachen.
Das Insolvenzgericht ordnete einen Zustimmungsvorbehalt an. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind damit nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen unmittelbar an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen ist ausschließlich der vorläufige Insolvenzverwalter berechtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Zusätzlich untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Diese Sicherungsmaßnahmen sollen verhindern, dass sich die Vermögenslage der Gesellschaft während des Eröffnungsverfahrens weiter verschlechtert und die Interessen der Gläubiger beeinträchtigt werden.
Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Alligator Analytica AG eingehend prüfen. Anschließend entscheidet das Insolvenzgericht, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind und ob eine Sanierung oder Fortführung des IT-Unternehmens möglich erscheint.