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Andico Group GmbH: Vorläufige Insolvenzverwaltung unter allgemeinem Verfügungsverbot angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Andico Group GmbH mit Sitz in Warthausen hat das Amtsgericht Ravensburg im Insolvenzeröffnungsverfahren weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Mit Beschluss vom 21. Juli 2026 um 10:30 Uhr wurde im Verfahren mit dem Aktenzeichen 111 IN 428/26 die vorläufige Insolvenzverwaltung eingerichtet. Zugleich verhängte das Gericht ein allgemeines Verfügungsverbot, wodurch die Geschäftsführung die Verfügungsbefugnis über das Gesellschaftsvermögen vollständig verliert.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Ulm unter der Handelsregisternummer HRB 731350 eingetragen und hat ihren Sitz in der Warthauser Straße 36 in 88447 Warthausen. Vertreten wird das Unternehmen durch die Geschäftsführerin Olena Kodyk. Den Insolvenzantrag stellte die Gesellschaft selbst.

Nach ihrer Firmierung ist die Andico Group GmbH als Unternehmensgruppe mit Schwerpunkt auf Handels-, Logistik- und industrienahen Dienstleistungen tätig. Die im Gerichtsbeschluss ausdrücklich genannten Betriebsstandorte in Dornstadt und Laupheim lassen auf mehrere operative Niederlassungen schließen, deren wirtschaftliche Verhältnisse nun im Rahmen des Insolvenzeröffnungsverfahrens überprüft werden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Winterhoff aus Ulm bestellt. Mit dem angeordneten allgemeinen Verfügungsverbot ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das gesamte Vermögen der Gesellschaft unmittelbar auf ihn über. Damit zählt die gerichtliche Maßnahme zu den weitreichendsten Sicherungsinstrumenten des Insolvenzrechts, da die Geschäftsführung bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung keine eigenständigen Vermögensverfügungen mehr treffen darf.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Zahlungen entgegenzunehmen sowie sämtliche Vermögenswerte zu sichern. Darüber hinaus erhielt er umfassende Zutritts- und Kontrollrechte für die Geschäftsräume und Betriebsstandorte der Gesellschaft. Er darf bewegliches Vermögen in Besitz nehmen, Geschäftsunterlagen prüfen und sämtliche wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens untersuchen. Die Geschäftsführerin ist verpflichtet, uneingeschränkt Auskunft zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu gewähren und den Insolvenzverwalter bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben zu unterstützen.

Zusätzlich untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliches Vermögen betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig eingestellt. Auch die Postdienstleister wurden verpflichtet, sämtliche an die Gesellschaft gerichteten Sendungen unmittelbar an den vorläufigen Insolvenzverwalter weiterzuleiten. Offene Forderungen dürfen ausschließlich noch an ihn geleistet werden.

Die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung bedeutet noch nicht die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird der vorläufige Insolvenzverwalter die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Andico Group GmbH umfassend prüfen. Auf Grundlage dieser Untersuchung entscheidet das Insolvenzgericht anschließend, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt sind und ob Möglichkeiten für eine Sanierung oder Fortführung des Unternehmens bestehen.

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