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CB A-City dritte GmbH: Eigenantrag auf Insolvenz mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die CB A-City dritte GmbH wird kein Insolvenzverfahren eröffnet. Das Amtsgericht München hat den von der Gesellschaft selbst gestellten Insolvenzantrag im Verfahren mit dem Aktenzeichen 1508 IN 916/26 mit Beschluss vom 21. Juli 2026 mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht München unter der Handelsregisternummer HRB 295995 eingetragen. Als Geschäftsanschrift ist Sachsendamm 4/5, 10829 Berlin angegeben. Gesetzlich vertreten wird das Unternehmen durch Geschäftsführer Jörg Steffen Salden.

Bei der CB A-City dritte GmbH handelt es sich nach ihrer Firmierung um eine Projekt- beziehungsweise Objektgesellschaft, wie sie häufig im Bereich der Immobilienentwicklung, des Immobilienbesitzes oder der Verwaltung einzelner Immobilienprojekte eingesetzt wird. Solche Gesellschaften werden regelmäßig für den Erwerb, die Entwicklung, Finanzierung oder Bewirtschaftung einzelner Immobilien oder Projektvorhaben gegründet und verfügen oftmals nur über einen eng begrenzten Unternehmenszweck.

Die Gesellschaft hatte selbst die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen beantragt. Im Rahmen des Eröffnungsverfahrens prüfte das Insolvenzgericht, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine entsprechende Insolvenzmasse nicht vorhanden ist. Der Eigenantrag wurde deshalb mangels Masse abgewiesen.

Mit der Abweisung wird kein Insolvenzverfahren eröffnet und es erfolgt auch keine Bestellung eines Insolvenzverwalters. Für Gläubiger bedeutet dies regelmäßig, dass ihre Forderungen nicht im Rahmen eines Insolvenzverfahrens angemeldet werden können. Die Entscheidung zeigt zugleich, dass nach Auffassung des Gerichts keine ausreichenden verwertbaren Vermögenswerte vorhanden sind, um die Durchführung eines geordneten Insolvenzverfahrens zu finanzieren.

Gerade bei projektbezogenen Immobiliengesellschaften kann eine Abweisung mangels Masse weitreichende Folgen haben. Befindet sich das zugrunde liegende Projekt bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder wurden wesentliche Vermögenswerte zuvor verwertet, verbleibt häufig keine ausreichende Insolvenzmasse. Die Entscheidung des Amtsgerichts München beendet daher das Insolvenzeröffnungsverfahren der CB A-City dritte GmbH ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

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