Das Insolvenzverfahren der Euro-Product-Services AG mit Sitz in München sorgt auch mehr als anderthalb Jahrzehnte nach seiner Einleitung noch für gerichtliche Entscheidungen. Im Verfahren 1500 IN 846/09 hat das Amtsgericht München am 17. Juni 2026 die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé festgesetzt.
Die Euro-Product-Services AG war unter der Handelsregisternummer HRB 154088 beim Amtsgericht München eingetragen und hatte ihren Sitz in der Paul-Gerhardt-Allee 48 in München. Das Unternehmen war als Aktiengesellschaft tätig und beschäftigte sich mit Dienstleistungen und Geschäftsmodellen im Bereich Produkt- und Vertriebsservices. Das Insolvenzverfahren zählt inzwischen zu den langwierigen Unternehmensinsolvenzen der vergangenen Jahre.
Besondere Bedeutung erhielt das Verfahren durch die Einsetzung eines Sonderinsolvenzverwalters. Bereits im Mai 2016 wurde Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé vom Insolvenzgericht mit der Aufgabe betraut, mögliche Schadensersatzansprüche gegen ehemalige Vorstände, faktische Vorstände und Aufsichtsräte der Gesellschaft zu prüfen, weiterzuverfolgen und gegebenenfalls gerichtlich durchzusetzen. Im Mittelpunkt standen dabei mögliche Ansprüche nach aktienrechtlichen Haftungsvorschriften.
Nach den Ausführungen des Gerichts war der Sonderinsolvenzverwalter insbesondere mit der Bearbeitung eines umfangreichen Rechtsstreits vor dem Landgericht München I befasst. Die Tätigkeit umfasste die Prüfung und Durchsetzung möglicher Ersatzansprüche zugunsten der Insolvenzmasse. Solche Sonderaufgaben werden häufig dann angeordnet, wenn Interessenkonflikte ausgeschlossen und mögliche Verantwortlichkeiten ehemaliger Organmitglieder unabhängig untersucht werden sollen.
Mit dem aktuellen Beschluss wurde nun die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters einschließlich Umsatzsteuer festgesetzt. Die genaue Höhe der Vergütung wurde entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nicht veröffentlicht. Grundlage der Entscheidung war ein Vergütungsantrag des Sonderinsolvenzverwalters vom Mai 2026.
Der Beschluss verdeutlicht, wie komplex und langwierig größere Insolvenzverfahren verlaufen können. Selbst viele Jahre nach der eigentlichen Verfahrenseröffnung beschäftigen noch offene Haftungsfragen, Gerichtsverfahren und Vermögensauseinandersetzungen die Insolvenzgerichte. Das Verfahren der Euro-Product-Services AG zeigt eindrucksvoll, dass die Aufarbeitung möglicher Verantwortlichkeiten ehemaliger Unternehmensorgane weit über die eigentliche wirtschaftliche Krise eines Unternehmens hinausreichen kann. Das Verfahren wird beim Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 1500 IN 846/09 geführt.