Für die GT Cargo GmbH aus Berlin ist ein beantragtes Insolvenzverfahren bereits im Eröffnungsstadium gescheitert. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den von einer Gläubigerin gestellten Insolvenzantrag im Verfahren 3610 IN 5752/25 mangels Masse abgewiesen.
Die Gesellschaft war zuletzt in der Hauptstraße 117 in Berlin-Schöneberg ansässig und wurde unter der Handelsregisternummer HRB 251825 beim Amtsgericht Charlottenburg geführt. Geschäftsführerin des Unternehmens war Anna Karbowiak. Als Unternehmensgegenstand war der Bereich Verkehr und Lagerei angegeben, womit die Gesellschaft dem Transport- und Logistiksektor zuzuordnen ist.
Mit Beschluss vom 26. Mai 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass die vorhandenen Vermögenswerte nicht ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Verfahrenseröffnung kam daher nicht in Betracht. Die Abweisung mangels Masse gilt als deutliches Zeichen dafür, dass sich das Unternehmen in einer besonders schwierigen wirtschaftlichen Lage befindet.
Für Gläubiger verschlechtern sich dadurch die Chancen auf eine Durchsetzung offener Forderungen erheblich. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt weder die Bestellung eines Insolvenzverwalters noch eine geordnete Verwertung möglicher Vermögenswerte zugunsten der Gläubiger.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg beendet das Verfahren unter dem Aktenzeichen 3610 IN 5752/25 ohne weitere insolvenzrechtliche Maßnahmen. Für die GT Cargo GmbH markiert die Abweisung mangels Masse einen weiteren Einschnitt in der Entwicklung des Unternehmens aus dem Berliner Transport- und Logistikbereich.