Für die Berliner YUNNOVA GmbH ist das beantragte Insolvenzverfahren bereits vor der eigentlichen Eröffnung beendet worden. Das Amtsgericht Charlottenburg hat den Insolvenzantrag eines Gläubigers im Verfahren 3610 IN 6416/25 mangels ausreichender Insolvenzmasse abgewiesen.
Die Gesellschaft mit Sitz in der Nonnendammstraße 33 in Berlin war im Bereich technischer Dienstleistungen tätig. Im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg wurde das Unternehmen unter der Nummer HRB 181781 geführt. Gesetzliche Vertreterin der Gesellschaft war Geschäftsführerin Aysel Cingöz.
Mit der Entscheidung vom 24. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Eine Verfahrenseröffnung kam deshalb nicht in Betracht. Die Abweisung mangels Masse gilt als deutliches Indiz für eine vollständige wirtschaftliche Handlungsunfähigkeit des Unternehmens.
Für Gläubiger bedeutet eine solche Entscheidung regelmäßig schlechte Aussichten auf die Realisierung ihrer Forderungen. Da kein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet wird, erfolgt weder eine geordnete Verwertung von Vermögenswerten noch eine Insolvenzquote an die Gläubiger, sofern keine weiteren verwertbaren Vermögensgegenstände vorhanden sind.
Die YUNNOVA GmbH gehörte zu den Unternehmen, die technische Dienstleistungen für gewerbliche Kunden anboten. Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet das Verfahren vorerst ohne die Einsetzung eines Insolvenzverwalters.
Das Verfahren wurde beim Amtsgericht Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 3610 IN 6416/25 geführt.