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Modum GmbH: Gleich zwei Insolvenzanträge mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Für die Berliner Modum GmbH haben gleich zwei Insolvenzantragsverfahren mit demselben Ergebnis geendet. Das Amtsgericht Charlottenburg wies am 20. April 2026 sowohl im Verfahren 3610 IN 2034/25 als auch im Verfahren 3610 IN 2752/25 die von Gläubigern gestellten Insolvenzanträge mangels Masse ab.

Die Gesellschaft mit Sitz in der Birkbuschstraße 8 in Berlin war nach Handelsregisterangaben in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig. Zum Unternehmensgegenstand gehörten Dienstleistungen für die Sicherheitsbranche, die Logistikbranche sowie die Baubranche und weitere Wirtschaftsbereiche. Eingetragen war das Unternehmen unter der Handelsregisternummer HRB 235583 beim Amtsgericht Charlottenburg. Geschäftsführerin war Kintija Krastina.

Die Abweisung mangels Masse bedeutet, dass das vorhandene Vermögen der Gesellschaft nicht ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Damit sah das Insolvenzgericht keine Grundlage für die Eröffnung eines regulären Insolvenzverfahrens.

Bemerkenswert ist, dass innerhalb kurzer Zeit zwei unterschiedliche Gläubigerverfahren gegen dieselbe Gesellschaft anhängig waren. Beide Anträge führten jedoch zu identischen gerichtlichen Feststellungen über die fehlende Kostendeckung. Dies deutet auf eine bereits weit fortgeschrittene wirtschaftliche Krise des Unternehmens hin.

Für die Gläubiger verschlechtern sich durch die Entscheidungen die Aussichten auf eine Befriedigung ihrer Forderungen erheblich. Ohne eröffnetes Insolvenzverfahren erfolgt keine geordnete Verwertung der Vermögenswerte unter Aufsicht eines Insolvenzverwalters. Häufig bleiben Gläubiger in solchen Fällen ganz oder teilweise auf ihren Forderungen sitzen.

Mit den Beschlüssen des Amtsgerichts Charlottenburg endeten die Verfahren 3610 IN 2034/25 und 3610 IN 2752/25 ohne Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Die Modum GmbH reiht sich damit in die wachsende Zahl von Unternehmen ein, deren wirtschaftliche Substanz nicht mehr ausreicht, um selbst die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu tragen.

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