Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt erneut vor mutmaßlich betrügerischen Online-Angeboten im Bereich Kryptowährungen und Finanzdienstleistungen. Betroffen sind diesmal die Websites helixapp(.)de, helix-app(.)pro, coinberg(.)eu sowie coinberg(.)pro, die unter den Bezeichnungen „Helix-A“ beziehungsweise „Coinberg“ auftreten.
Nach Angaben der Finanzaufsicht besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Nutzerinnen und Nutzer würden dazu verleitet, Geld in Finanzinstrumente und insbesondere in Kryptowerte zu investieren.
Besonders brisant: Nach Erkenntnissen der BaFin berufen sich die Betreiber offenbar unrechtmäßig auf einen Zusammenhang mit der Gesellschaft für Kryptoregisterführung mbH. Die Behörde stellt jedoch klar, dass keinerlei Verbindung zu diesem Unternehmen besteht. Es handele sich um einen Fall von Identitätsmissbrauch.
Die Masche ähnelt zahlreichen anderen Fällen, vor denen die BaFin in den vergangenen Monaten gewarnt hatte. Häufig treten dubiose Plattformen mit professionell gestalteten Webseiten, vermeintlichen Experten und unrealistischen Gewinnversprechen auf. Ziel ist es meist, Anleger zu schnellen Investitionen zu bewegen.
Oft werden dabei bekannte Firmennamen, angebliche Partnerschaften oder irreführende Bezeichnungen genutzt, um Vertrauen zu schaffen. Gerade im Bereich Kryptowährungen nutzen Betrüger regelmäßig die hohe Dynamik und das technische Interesse vieler Anleger aus.
Die Finanzaufsicht weist darauf hin, dass Unternehmen in Deutschland eine behördliche Erlaubnis benötigen, wenn sie Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Wertpapiergeschäfte oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten wollen.
Verbraucher sollten deshalb vor Investitionen stets prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beaufsichtigt wird. Entsprechende Informationen sind über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin abrufbar.
Typische Warnsignale bei unseriösen Plattformen sind unter anderem:
- fehlendes oder unvollständiges Impressum,
- anonyme Betreiber,
- unrealistische Gewinnversprechen,
- hoher Zeitdruck bei Investitionen,
- aggressive Kontaktaufnahme,
- sowie angebliche Prominenten- oder Unternehmensbezüge.
Die aktuellen Warnungen zeigen erneut, wie stark der Markt für Kryptowährungen weiterhin von Betrugsfällen und unerlaubten Finanzangeboten betroffen ist. Gerade private Anleger laufen Gefahr, auf professionell wirkende Plattformen hereinzufallen und erhebliche Geldsummen zu verlieren.
Die Mitteilung der BaFin erfolgt auf Grundlage von § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Satz 3 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.