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BaFin warnt vor gefälschten BNP-Paribas-Festgeldangeboten

knerri61 (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor unseriösen Festgeldangeboten auf der Website identbnpparibas(.)de.com. Nach Angaben der Finanzaufsicht handelt es sich dabei um einen Fall von Identitätsmissbrauch.

Die angebotenen Festgeldanlagen stammen ausdrücklich nicht von der BNP Paribas S.A., der BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland oder verbundenen Unternehmen der Bankengruppe.

Mit der Nutzung bekannter Banknamen versuchen Betrüger häufig, Seriosität und Vertrauen vorzutäuschen. Gerade im Bereich Festgeld nutzen Täter derzeit gezielt die gestiegenen Zinsen und das Interesse vieler Sparer an sicheren Anlageformen aus.

Die BaFin weist darauf hin, dass Verbraucher besonders vorsichtig sein sollten, wenn:

  • ungewöhnlich hohe Festgeldzinsen versprochen werden,
  • Webseiten bekannte Banknamen imitieren,
  • Kontaktdaten oder Impressum unvollständig wirken,
  • Druck zu schnellen Einzahlungen aufgebaut wird,
  • oder Überweisungen auf ausländische Konten erfolgen sollen.

Oft wirken solche Seiten professionell gestaltet und verwenden Logos, Namen oder Layouts real existierender Banken. Tatsächlich stehen dahinter jedoch unbekannte Betreiber ohne Zulassung.

Die Finanzaufsicht erinnert daran, dass Unternehmen in Deutschland eine Erlaubnis benötigen, wenn sie Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen, Zahlungsdienste oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Ob ein Anbieter tatsächlich beaufsichtigt wird, können Verbraucher über die offizielle Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht prüfen.

Die aktuelle Warnung zeigt erneut, wie stark Betrugsversuche im Bereich vermeintlich sicherer Geldanlagen zunehmen. Gerade Festgeldangebote werden zunehmend von Cyberkriminellen genutzt, um Anleger auf gefälschte Plattformen zu locken und Einzahlungen abzufangen.

Die Mitteilung der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz sowie § 8 Absatz 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

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