Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt erneut vor einer Reihe mutmaßlich betrügerischer Internetplattformen, die ohne behördliche Erlaubnis Finanz- beziehungsweise Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten sollen.
Nach Angaben der Finanzaufsicht handelt es sich um nahezu identisch aufgebaute Websites, die gezielt Verbraucherinnen und Verbraucher zur Preisgabe persönlicher Daten bewegen sollen. Die Betreiber verfügen laut BaFin über kein rechtsgültiges Impressum und unterliegen keiner behördlichen Aufsicht.
Besonders problematisch: Interessierte Nutzer werden dazu aufgefordert, ihre Kontaktdaten über Online-Formulare zu hinterlegen. Nach Erkenntnissen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden diese Daten anschließend an Betreiber unerlaubter Online-Handelsplattformen weitergegeben.
Die Behörde sieht deshalb den Verdacht, dass die Seiten vor allem der Geschäftsanbahnung für unerlaubte Finanzdienstleistungen dienen.
Zu den aktuell bekannten Websites gehören unter anderem:
- Blayrix Node GPT,
- Finxor GPT,
- Geldron AI,
- LucroX AI,
- Pagvora AI,
- Inverzo GPT,
- KlarLogikb,
- Zahltor App,
- Xybero Renda,
- sowie Zentryn Cascade AI.
Auffällig ist dabei erneut die Verwendung moderner Schlagworte wie „AI“, „GPT“, „Crypto“ oder futuristisch klingender Fantasienamen. Experten beobachten seit Monaten, dass Betrüger gezielt künstliche Intelligenz, automatisiertes Trading und Kryptowährungen als Werbemittel einsetzen, um Seriosität und technische Kompetenz vorzutäuschen.
Viele der Plattformen werben mit angeblich automatisierten Handelssystemen, hohen Renditechancen oder finanzieller Unabhängigkeit. In zahlreichen Fällen folgen später aggressive Anrufe durch angebliche Finanzberater oder Trading-Coaches.
Die Finanzaufsicht warnt ausdrücklich davor, persönliche Daten, Ausweiskopien oder Zahlungsinformationen auf solchen Plattformen preiszugeben.
Typische Warnzeichen solcher Angebote sind:
- fehlendes oder fehlerhaftes Impressum,
- unrealistische Gewinnversprechen,
- aggressive Online-Werbung,
- Zeitdruck bei Investitionsentscheidungen,
- angebliche KI-Trading-Systeme,
- sowie fehlende behördliche Zulassung.
Immer häufiger versuchen Betrüger zudem, bekannte Technologietrends mit professionell gestalteten Webseiten zu kombinieren. Für Verbraucher wird es dadurch zunehmend schwieriger, seriöse von unseriösen Angeboten zu unterscheiden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erinnert deshalb daran, dass Unternehmen in Deutschland eine Erlaubnis benötigen, wenn sie Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Ob ein Anbieter tatsächlich beaufsichtigt wird, können Verbraucher über die offizielle Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen.
Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz sowie § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.