Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor den Websites smartlösung(.)com, skysafeinvest(.)com, crypto-extrade(.)com sowie kryvobit(.)site. Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht sollen die unbekannten Betreiber ohne die erforderliche Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Besonders perfide: Verbraucherinnen und Verbraucher werden laut BaFin gezielt über E-Mails kontaktiert. Darin behaupten die Betreiber von smartlösung(.)com, dass bereits Kryptowerte auf den Namen der angeschriebenen Personen registriert seien.
Um angebliche Guthaben oder Auszahlungen zu erhalten, sollen Betroffene anschließend Handelskonten auf den genannten Plattformen eröffnen und persönliche Daten preisgeben.
Die Masche folgt einem inzwischen häufig beobachteten Betrugsmuster im Kryptobereich. Opfer sollen glauben, bereits über vorhandene Gewinne oder digitale Vermögenswerte zu verfügen. Die versprochene Auszahlung werde jedoch angeblich erst nach einer „Verifizierung“ oder zusätzlichen Einzahlung möglich.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt ausdrücklich davor, auf solche Nachrichten zu reagieren oder persönliche Daten, Ausweiskopien oder Zahlungsinformationen preiszugeben.
Typische Warnzeichen solcher Plattformen sind:
- unerwartete E-Mails über angebliche Krypto-Guthaben,
- Druck zur schnellen Registrierung,
- fehlende behördliche Zulassung,
- unvollständige Impressumsangaben,
- unrealistische Gewinnversprechen,
- sowie angebliche Handelskonten mit bereits vorhandenen Guthaben.
Oft versuchen die Betreiber später, weitere Zahlungen für „Freischaltungen“, „Steuern“, „Gebühren“ oder „Verifizierungen“ zu verlangen. In vielen Fällen verlieren Betroffene dabei erhebliche Geldbeträge.
Die Finanzaufsicht weist darauf hin, dass Unternehmen in Deutschland eine Erlaubnis oder Zulassung benötigen, wenn sie Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Ob ein Anbieter tatsächlich beaufsichtigt wird, können Verbraucher über die offizielle Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüfen.
Die aktuelle Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz sowie § 8 Absatz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.