Die Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) hat eine Warnung vor dem Anbieter „KapitalVex“ veröffentlicht. Nach Angaben der österreichischen Finanzaufsicht verfügt das Unternehmen über keine behördliche Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten.
Betroffen sind insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausführung von Aufträgen für Kunden nach dem österreichischen Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Der Anbieter tritt unter der Website kapitalvex.com sowie der E-Mail-Adresse support@kapitalvex.com auf.
Die FMA weist ausdrücklich darauf hin, dass Unternehmen in Österreich eine entsprechende Zulassung benötigen, wenn sie Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten. Verbraucher sollten daher vor Investitionen stets prüfen, ob ein Anbieter tatsächlich von der Finanzmarktaufsicht Österreich beaufsichtigt wird.
Die Behörde warnt regelmäßig vor Plattformen und Online-Anbietern, die ohne Genehmigung Finanzgeschäfte vermitteln oder Anleger zu Investitionen verleiten wollen.
Typische Warnsignale bei unseriösen Finanzplattformen sind unter anderem:
- fehlende behördliche Zulassung,
- unrealistische Gewinnversprechen,
- aggressive Werbung im Internet oder über soziale Medien,
- unvollständige Impressumsangaben,
- sowie hoher Druck zu schnellen Einzahlungen.
Die aktuelle Veröffentlichung basiert auf § 92 Abs. 11 Wertpapieraufsichtsgesetz 2018.
Informationen darüber, ob ein Unternehmen über eine gültige Zulassung verfügt, können Anleger über die offizielle Unternehmensdatenbank der Finanzmarktaufsicht Österreich überprüfen.