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BaFin warnt vor gefälschten Festgeldangeboten auf grunewald-gmbh.de

Clker-Free-Vector-Images (CC0), Pixabay

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor Angeboten auf der Website grunewald-gmbh(.)de sowie vor E-Mails, die über die Adresse name@grunewald-gmbh(.)de versendet werden.

Nach Erkenntnissen der Finanzaufsicht bieten die unbekannten Betreiber dort ohne die erforderliche Erlaubnis Tagesgeld- und Festgeldanlagen an.

Besonders brisant: Die Betreiber verwenden im Impressum offenbar die Unternehmensdaten der Grunewald Capital Management GmbH & Co. KG. Laut BaFin besteht jedoch keinerlei Zusammenhang mit dem tatsächlichen Unternehmen. Die Behörde spricht ausdrücklich von einem Identitätsmissbrauch.

Mit der Nutzung real existierender Firmendaten versuchen Betrüger häufig, Seriosität und Vertrauen bei potenziellen Anlegern zu erzeugen. Gerade Festgeldangebote stehen derzeit verstärkt im Fokus solcher Betrugsmodelle, da viele Verbraucher wegen gestiegener Zinsen nach sicheren Anlageformen suchen.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht empfiehlt daher besondere Vorsicht bei vermeintlich attraktiven Zinsangeboten im Internet.

Warnsignale unseriöser Festgeldplattformen können unter anderem sein:

  • ungewöhnlich hohe Zinsversprechen,
  • fehlende oder widersprüchliche Unternehmensangaben,
  • Druck zu schnellen Einzahlungen,
  • Kommunikation ausschließlich per E-Mail oder Telefon,
  • ausländische Kontoverbindungen,
  • sowie Webseiten, die bekannte Firmennamen imitieren.

In vielen Fällen gelangen Anleger erst dann an Zweifel, wenn Auszahlungen verweigert oder zusätzliche Gebühren verlangt werden.

Die Finanzaufsicht weist darauf hin, dass Unternehmen in Deutschland eine behördliche Zulassung benötigen, wenn sie Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen anbieten.

Ob ein Anbieter tatsächlich beaufsichtigt wird, können Verbraucher über die offizielle Unternehmensdatenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüfen.

Die Warnung basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

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