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Insolvenzantrag gegen mQuatro GmbH mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3618 IN 11233/25

Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der mQuatro GmbH mit Sitz in der Hannoverschen Straße 16 in 10115 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht eine abschließende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 198092 B eingetragen und wird durch ihre Geschäftsführerin Wiktoria Ciepla vertreten.

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein Insolvenzantrag einer Gläubigerin, die die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft beantragt hatte. Im Rahmen der gerichtlichen Prüfung der wirtschaftlichen Situation stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende Insolvenzmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Mit Beschluss vom 12. März 2026 entschied das Amtsgericht Charlottenburg daher, den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abzuweisen. Eine solche Entscheidung erfolgt, wenn das vorhandene Vermögen der Schuldnerin nicht ausreicht, um zumindest die Kosten des Insolvenzverfahrens zu finanzieren.

Gegen diese Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu. Diese ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist entweder die Verkündung der Entscheidung, ihre Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internetportal der Insolvenzbekanntmachungen.

Die Beschwerde kann schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklärt werden. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und ausdrücklich erklären, dass gegen diesen Beschluss Beschwerde eingelegt wird.

Mit dem Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg ist das Insolvenzantragsverfahren gegen die mQuatro GmbH beendet, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

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