Aktenzeichen 60 IN 143/26
Die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Titanium Textiles AG mit Sitz in Bentwisch bei Rostock haben eine neue Eskalationsstufe erreicht. Das Amtsgericht Rostock hat im Zuge eines Insolvenzantrags umfassende Sicherungsmaßnahmen angeordnet und eine vorläufige Insolvenzverwaltung eingesetzt. Der Beschluss datiert vom 16. März 2026.
Die Gesellschaft, die unter der Anschrift Hansestraße 21 in 18182 Bentwisch firmiert und im Handelsregister des Amtsgerichts Rostock unter der Nummer HRB 14895 eingetragen ist, wird derzeit von ihrem Vorstand vertreten. Angesichts der angespannten finanziellen Lage sah sich das Unternehmen veranlasst, selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen.
Zur Sicherung der verbliebenen Vermögenswerte untersagte das Gericht sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit diese nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden vorläufig gestoppt. Parallel dazu wurde Rechtsanwältin Ulrike Hoge Peters aus Rostock zur vorläufigen Insolvenzverwalterin bestellt.
Mit ihrer Bestellung gehen weitreichende Eingriffe in die Handlungsfreiheit des Unternehmens einher. Verfügungen über das Vermögen der Titanium Textiles AG sind nur noch mit ihrer Zustimmung möglich. Darüber hinaus wurde der Gesellschaft untersagt, eigenständig über Bankkonten oder offene Forderungen zu verfügen. Die Kontrolle über diese Bereiche liegt nun bei der vorläufigen Insolvenzverwalterin, die berechtigt ist, Gelder einzuziehen und über neu eingerichtete Sonderkonten zu verwalten.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin übernimmt dabei keine operative Leitung des Unternehmens, sondern überwacht dessen Tätigkeit mit dem Ziel, die vorhandene Substanz zu sichern und eine Verschlechterung der Vermögenslage zu verhindern. Gleichzeitig wurde sie beauftragt, die wirtschaftlichen Verhältnisse umfassend zu prüfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob ausreichend Vermögen vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken, sowie ob Perspektiven für eine Fortführung des Geschäftsbetriebs bestehen.
Auch Drittschuldner wurden in die Anordnung einbezogen. Sie dürfen Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft selbst leisten, sondern ausschließlich an die vorläufige Insolvenzverwalterin. Kreditinstitute sind verpflichtet, dieser Auskunft über bestehende Konten und Vermögenswerte zu erteilen.
Mit diesen Maßnahmen beginnt nun die entscheidende Prüfphase des Insolvenzverfahrens. In den kommenden Wochen wird sich zeigen, ob eine Sanierung des Unternehmens möglich ist oder ob die Insolvenz unausweichlich in ein reguläres Verfahren mündet.