Aktenzeichen 58 IN 162 26
Mit Beschluss vom 02.03.2026 um 08:30 Uhr hat das Amtsgericht Freiburg im Breisgau als Insolvenzgericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 58 IN 162 26 weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der P + L Innovations GmbH, Am Krozinger Weg 11 in 79189 Bad Krozingen, angeordnet .
Die Gesellschaft, vertreten durch die Geschäftsführer Dr. Christine Gerlind Pflaumbaum und Wolf Dietrich Walter Pflaumbaum, ist beim Registergericht des Amtsgerichts Freiburg unter der Nummer HRB 310788 eingetragen. Sie hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt. Um nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage bis zur Entscheidung über diesen Antrag zu verhindern, sah sich das Gericht zu sofortigem Handeln veranlasst.
Im Mittelpunkt der gerichtlichen Anordnung steht das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen werden einstweilen eingestellt. Damit wird ein Schutzschirm über das Unternehmensvermögen gespannt, um eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu gewährleisten.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. André Berbuer aus Freiburg bestellt. Ihm obliegt es, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und zu erhalten. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind fortan nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zugleich ist der Gesellschaft untersagt, über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Er ist berechtigt, Bankguthaben einzuziehen, eingehende Gelder entgegenzunehmen sowie Sonderkonten im Zusammenhang mit seiner Funktion einzurichten und zu führen.
Die kreditführenden Institute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Drittschuldner wurden angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit soll sichergestellt werden, dass sämtliche Zahlungsströme transparent erfasst und im Interesse der künftigen Insolvenzmasse gelenkt werden.
Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Gesellschaft zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und alle zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte einzuholen. Gleichzeitig wurde er beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde binnen einer Notfrist von zwei Wochen zu. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung. Die Beschwerde ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen und muss die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen.
Mit diesen Maßnahmen schafft das Insolvenzgericht die rechtlichen Voraussetzungen für eine strukturierte Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Lage der P + L Innovations GmbH. Ziel ist es, Vermögenswerte zu sichern, Transparenz herzustellen und die Weichen für das weitere Verfahren verantwortungsvoll zu stellen.