Aktenzeichen 404 IN 329 26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autohaus Pichel GmbH Chemnitz, Blankenburgstraße 67 in 09114 Chemnitz, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 17728, hat das Amtsgericht Chemnitz als Insolvenzgericht am 27.02.2026 eine berichtigende Entscheidung getroffen.
Die Gesellschaft wird vertreten durch die Geschäftsführerin Christina Pichel Künstler sowie den Geschäftsführer Jürgen Künstler. Gegenstand des aktuellen Beschlusses ist eine formale Klarstellung hinsichtlich der korrekten Firmierung der Schuldnerin.
Mit der nunmehr ergangenen Entscheidung wird der Beschluss vom 24.02.2026 berichtigt. Während dort bislang die Bezeichnung Autohaus Pichel GmbH verwendet wurde, stellt das Gericht klar, dass die zutreffende Firmierung Autohaus Pichel GmbH Chemnitz lautet. Die Berichtigung dient der eindeutigen Identifizierung der Schuldnerin im laufenden Verfahren und gewährleistet Rechtssicherheit für Gläubiger, Vertragspartner und Verfahrensbeteiligte.
Auch wenn es sich um eine formale Anpassung handelt, kommt der präzisen Benennung im Insolvenzverfahren erhebliche Bedeutung zu. Die exakte Firmierung ist maßgeblich für Registereinträge, öffentliche Bekanntmachungen sowie für die Zuordnung von Forderungen und Rechtsbehelfen. Mit der Korrektur wird sichergestellt, dass sämtliche Verfahrenshandlungen eindeutig dem richtigen Rechtsträger zugeordnet werden können.
Gegen diese Entscheidung ist die sofortige Beschwerde statthaft. Sie ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Chemnitz einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist entweder die Verkündung der Entscheidung oder, sofern eine solche nicht erfolgt, deren Zustellung. Die Zustellung kann durch Aufgabe zur Post oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet erfolgen. Je nach Zustellungsart gelten unterschiedliche Fristenregelungen für den Zeitpunkt der Wirksamkeit.
Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Sie muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen und die Erklärung enthalten, dass gegen diese Entscheidung Beschwerde eingelegt wird. Zudem ist sie vom Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Eine Begründung wird empfohlen. Auch die elektronische Einreichung ist unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben zulässig, wobei eine einfache E Mail nicht ausreicht und besondere Formanforderungen zu beachten sind.
Mit der Berichtigung schafft das Insolvenzgericht eine klare verfahrensrechtliche Grundlage und stellt sicher, dass das weitere Verfahren unter der zutreffenden Firmierung der Autohaus Pichel GmbH Chemnitz fortgeführt wird.