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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Kuban Luft Klimatechnik und Apparatebau GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 3603 IN 1374 26

Mit Beschluss vom 27.02.2026 um 16:00 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 3603 IN 1374 26 vorläufige Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Kuban Luft Klimatechnik und Apparatebau GmbH, Hohentwielsteig 6 in 14163 Berlin, angeordnet .

Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Detlev Kuban, ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 21838 eingetragen. Sie hat die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr eigenes Vermögen beantragt. Um eine Verschlechterung der Vermögenslage bis zur Entscheidung über diesen Antrag zu verhindern, griff das Gericht zu den gesetzlich vorgesehenen Sicherungsinstrumenten.

Zentraler Bestandteil des Beschlusses ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig gestoppt. Damit soll verhindert werden, dass einzelne Gläubiger durch Vollstreckungshandlungen eine einseitige Befriedigung erlangen und die geordnete Abwicklung des Verfahrens gefährden.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Philipp Hackländer aus Berlin bestellt. Er übernimmt die Aufgabe, das Vermögen der Gesellschaft zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Zugleich ist es der Gesellschaft untersagt, über ihre Bankkonten und offenen Forderungen zu verfügen. Die Verwaltungs und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen. Er ist ermächtigt, Forderungen einzuziehen, eingehende Zahlungen entgegenzunehmen und hierfür ein Sonderkonto einzurichten.

Die kreditführenden Institute sind verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen. Drittschuldner dürfen Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft leisten, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter. Diese Regelung dient der Bündelung sämtlicher Zahlungsströme und der Sicherung der künftigen Insolvenzmasse.

Darüber hinaus erhält der vorläufige Insolvenzverwalter umfassende Einsichts und Prüfungsrechte. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen einschließlich Nebenräumen zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und erforderliche Auskünfte einzuholen. Gleichzeitig wurde er als Sachverständiger damit beauftragt zu prüfen, ob ein gesetzlicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Perspektiven für eine Fortführung des Unternehmens bestehen.

Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Beginn der Frist ist die Verkündung, die Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung. Rechtsbehelfe können schriftlich oder elektronisch unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften eingereicht werden.

Mit diesen Maßnahmen schafft das Insolvenzgericht die Grundlage für eine sorgfältige Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen Lage der Kuban Luft Klimatechnik und Apparatebau GmbH. Ziel ist es, Vermögenswerte zu sichern, Transparenz herzustellen und die Voraussetzungen für eine geordnete Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu schaffen.

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