Aktenzeichen 3616 IN 5998 25
Mit Beschluss vom 02.03.2026 um 09:15 Uhr hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht im Verfahren unter dem Aktenzeichen 3616 IN 5998 25 umfassende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der GaHaS GmbH, Potsdamer Chaussee 8 in 14163 Berlin, angeordnet .
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 224917 eingetragen. Ziel der gerichtlichen Entscheidung ist es, bis zur abschließenden Prüfung des Insolvenzantrags nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin zu verhindern und eine geordnete Bestandsaufnahme zu ermöglichen.
Kern der Anordnung ist das Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig ausgesetzt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Gläubiger keine einseitigen Vorteile erlangen und das Vermögen in seiner Gesamtheit erhalten bleibt.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Thorsten Petersen aus Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit seiner Zustimmung wirksam. Insbesondere ist es der Gesellschaft untersagt, Außenstände selbst einzuziehen. Diese Befugnis geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der berechtigt ist, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder und Schecks entgegenzunehmen. Zudem ist er ermächtigt, ein Insolvenzsonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.
Drittschuldner wurden ausdrücklich angewiesen, Zahlungen nicht mehr an die Gesellschaft, sondern ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Damit werden sämtliche Zahlungsströme gebündelt und einer kontrollierten Verwaltung unterstellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter erhält weitreichende Prüfungs und Einsichtsrechte. Er darf die Geschäftsräume sowie sämtliche betrieblichen Einrichtungen einschließlich Nebenräumen betreten, Bücher und Geschäftspapiere einsehen und bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung herausverlangen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen. Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Auskünfte bei Dritten einzuholen, insbesondere bei Banken, Versicherungen, Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften. Auch die Einsicht in Grundbücher ist ihm gestattet, soweit Eintragungen die Schuldnerin betreffen. Die Ausfertigung des Beschlusses dient als offizieller Nachweis seiner Bestellung.
Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung. Rechtsbehelfe können schriftlich oder unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben auch elektronisch eingereicht werden.
Mit der Anordnung dieser Sicherungsmaßnahmen stellt das Insolvenzgericht die Weichen für eine sorgfältige Prüfung der wirtschaftlichen Lage der GaHaS GmbH. Im Vordergrund steht die Sicherung der Vermögenswerte sowie die Klärung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorliegen und welche Perspektiven für die weitere Entwicklung des Unternehmens bestehen.