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Vorläufiger Insolvenzverwalter für die Autohaus Pichel GmbH Chemnitz bestellt

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 404 IN 329/26

Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Autohaus Pichel GmbH Chemnitz, Blankenburgstraße 67 in 09114 Chemnitz, hat das Amtsgericht Chemnitz am 24. Februar 2026 um 13 Uhr 04 einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 17728 eingetragen und wird durch die Geschäftsführerin Christina Pichel-Künstler sowie den Geschäftsführer Jürgen Künstler vertreten.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler, Ulmenstraße 14 in 09112 Chemnitz, bestellt. Mit seiner Einsetzung unterliegt die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens einer gerichtlichen Kontrolle.

Das Insolvenzgericht ordnete einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Absatz 2 Nummer 2 zweite Alternative Insolvenzordnung an. Danach sind Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.

Zudem wurde bestimmt, dass Drittschuldner ihre Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen haben, sofern dieser nicht ausdrücklich einer Zahlung an die Gesellschaft zustimmt. Damit soll sichergestellt werden, dass die vorhandenen Vermögenswerte gesichert und eine Benachteiligung der Gläubiger verhindert wird.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten aus. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von der weiteren Prüfung der wirtschaftlichen Lage und der Deckung der Verfahrenskosten ab.

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