Aktenzeichen IN 72/26
Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der HBW Holding GmbH, Hauser Straße 5 in 86971 Peiting, hat das Amtsgericht Weilheim i.OB am 25. Februar 2026 um 10 Uhr 55 die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 209694 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Hoffer Lion-Pascal vertreten. Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen erließ das Insolvenzgericht Maßnahmen nach § 21 Absatz 1 und 2 Insolvenzordnung.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Ivo-Meinert Willrodt, Radlkoferstraße 2 in 81373 München, bestellt. Mit seiner Einsetzung unterliegt die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft einer gerichtlichen Kontrolle. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.
Das Insolvenzverfahren ist mit dieser Entscheidung noch nicht eröffnet. Vielmehr dient die vorläufige Insolvenzverwaltung dazu, das Vermögen zu sichern und zu prüfen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ob die vorhandene Masse die Verfahrenskosten decken kann.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Weilheim i.OB, Alpenstraße 16 in 82362 Weilheim i.OB, einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde ist formgerecht einzureichen und muss die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen. Eine Einlegung per einfacher E Mail ist nicht zulässig; elektronische Dokumente müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 wurde die HBW Holding GmbH unter vorläufige insolvenzrechtliche Aufsicht gestellt.