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Insolvenzantrag der Corvey Medical AG mangels Masse abgewiesen

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen 4 IN 2742/25

Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Corvey Medical AG, Mannheimer Straße 35a in 68723 Schwetzingen, hat das Amtsgericht Mannheim den Antrag mangels Masse abgewiesen.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 751334 eingetragen und wird durch ihren Vorstand Jens Moldenhauer vertreten. Mit Beschluss vom 24. Februar 2026 stellte das Insolvenzgericht fest, dass keine ausreichende Vermögensmasse vorhanden ist, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.

Die Entscheidung bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet wird und kein Insolvenzverwalter bestellt wird. Eine geordnete gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens findet damit nicht statt.

Gegen den Beschluss ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Mannheim, Schloss, Westflügel in 68159 Mannheim, einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle zu erklären und muss die angefochtene Entscheidung eindeutig bezeichnen. Eine Einlegung per E Mail ist nicht zulässig, elektronische Dokumente müssen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Mit der Entscheidung vom 24. Februar 2026 ist das Insolvenzeröffnungsverfahren gegen die Corvey Medical AG beendet worden.

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