Aktenzeichen 620 IN 420/26
Im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH, Weseler Straße 60 in 45478 Mülheim an der Ruhr, hat das Amtsgericht Duisburg am 25. Februar 2026 um 10 Uhr 31 umfassende Sicherungsmaßnahmen nach §§ 21 und 22 Insolvenzordnung angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 15199 eingetragen und wird durch die Geschäftsführer Timo Buhren und Hartmut Buhren vertreten. Unternehmensgegenstand ist der Betrieb von Bau und Heimwerkermärkten sowie Gartencentern, ferner der Groß und Einzelhandel mit Baustoffen, Holz und Industriebedarf.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Axel Schwentker, Zum Aquarium 6 in 46047 Oberhausen, bestellt. Mit seiner Einsetzung unterliegt die wirtschaftliche Tätigkeit der Gesellschaft einer gerichtlichen Kontrolle. Verfügungen über Gegenstände des Unternehmensvermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Zudem wurde den Schuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die hagebaumarkt Mülheim an der Ruhr GmbH zu leisten. Stattdessen ist der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Drittschuldner sind aufgefordert, Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser Anordnung zu erbringen.
Darüber hinaus untersagte das Gericht Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungen wurden einstweilen eingestellt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die Vermögenssubstanz zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Amtsgericht Duisburg prüft nun, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ob die vorhandene Masse die Verfahrenskosten deckt.