Aktenzeichen 69 IN 10/26
Im Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NORDWOOD Planen und Bauen GmbH, Karl-Schiller-Straße 3 in 26209 Hatten, hat das Amtsgericht Oldenburg am 25. Februar 2026 um 11 Uhr 35 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Oldenburg unter HRB 220571 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Waldemar Hanemann vertreten. Mit der gerichtlichen Entscheidung unterliegt das Unternehmen nun einer vorläufigen insolvenzrechtlichen Aufsicht.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Tim Stoll, Wallstraße 11 in 26122 Oldenburg, bestellt. Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Damit soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens weiter verschlechtert.
Zugleich wurden die Schuldner der Gesellschaft aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Beachtung des gerichtlichen Beschlusses zu leisten. Leistungen dürfen demnach nur noch entsprechend den Anordnungen des vorläufigen Insolvenzverwalters erfolgen.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese kann von der Antragstellerin eingelegt werden. Darüber hinaus steht das Rechtsmittel auch Gläubigern offen, soweit die internationale Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Oldenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Zustellung oder Verkündung der Entscheidung beziehungsweise die öffentliche Bekanntmachung.
Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Das Gericht prüft nun, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseröffnung vorliegen und ob eine ausreichende Masse zur Deckung der Verfahrenskosten vorhanden ist.