Aktenzeichen 1542 IN 677/26
Im Verfahren über den Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der 3P INSTRUMENTS GmbH & Co. KG, Rudolf-Diesel-Straße 12 in 85235 Odelzhausen, hat das Amtsgericht München am 25. Februar 2026 um 9 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet .
Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRA 89095 eingetragen. Vertreten wird sie durch die Gesellschafterin 3P Technology GmbH, diese wiederum vertreten durch ihren Geschäftsführer Dr. Klank Dietmar. Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte Pietzsch Rechtsanwälte mit Sitz in Augsburg .
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen bestellte das Gericht Rechtsanwalt Dr. jur. Michael Schuster, Franz-Joseph-Straße 8 in 80801 München, zum vorläufigen Insolvenzverwalter . Gleichzeitig wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst ausdrücklich auch die Einziehung von Außenständen.
Darüber hinaus wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt und bereits eingeleitete Vollstreckungen einstweilen eingestellt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, vollstreckungsbefangenes Vermögen in Besitz zu nehmen und Forderungen der Schuldnerin auf ein von ihm einzurichtendes Treuhandkonto einzuziehen. Dies betrifft auch Forderungen, die im Rahmen einer Globalzession möglicherweise an die UniCredit Bank GmbH zur Sicherheit abgetreten wurden .
Drittschuldner dürfen Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, sofern dieser nicht einer Zahlung an die Schuldnerin ausdrücklich zustimmt. Zudem ist er berechtigt, Kassenguthaben auf ein Verfahrenskonto einzuziehen.
Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht München einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder öffentliche Bekanntmachung.
Mit dem Beschluss vom 25. Februar 2026 hat das Insolvenzgericht die wirtschaftliche Tätigkeit der 3P INSTRUMENTS GmbH & Co. KG unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Ob das Insolvenzverfahren eröffnet wird, hängt von der weiteren Prüfung der Vermögenslage und der Deckung der Verfahrenskosten ab.