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Neue Hoffnung für Nierenkranke: Bundestag will Transplantationsgesetz lockern

sasint (CC0), Pixabay

Mehr als 200 Menschen warten allein in Mecklenburg-Vorpommern auf eine neue Niere. Bundesweit sind es über 6.000 Patientinnen und Patienten. Für viele von ihnen ist die Dialyse zur belastenden Dauertherapie geworden – dreimal pro Woche, jeweils mehrere Stunden. Nun soll eine Reform des Transplantationsgesetz neue Perspektiven eröffnen: Die Lebendnierenspende soll künftig auch ohne nachgewiesenes „Näheverhältnis“ möglich sein.

Warten zwischen Hoffnung und Erschöpfung

In der Universitätsmedizin Rostock liegt Peter Kalauch im Krankenbett. Seit mehr als fünf Jahren versagen seine Nieren infolge anderer Erkrankungen. Dreimal pro Woche ist er auf die Dialyse angewiesen, die sein Blut künstlich reinigt. Die erste Hoffnung galt – wie bei vielen Betroffenen – einer Lebendspende aus dem familiären Umfeld.

Anders als bei den meisten Organen können Nieren auch von lebenden Menschen gespendet werden. Voraussetzung ist bislang jedoch ein enges persönliches Verhältnis zwischen Spender und Empfänger – etwa als Verwandte oder Ehepartner. Zudem müssen Blutgruppe und Gewebemerkmale kompatibel sein. In der Praxis scheitert die Spende häufig genau an diesen medizinischen Hürden. Auch bei Kalauch passte kein Angehöriger als Spender. Seitdem wartet er auf eine sogenannte postmortale Spende, also die Niere eines Verstorbenen.

Schutz vor Organhandel – und seine Grenzen

Die bisherige enge Regelung sollte Organhandel verhindern. Als das Gesetz vor fast drei Jahrzehnten verabschiedet wurde, galt das Näheverhältnis als notwendige Schutzbarriere gegen finanzielle Anreize und Drucksituationen.

Doch zahlreiche Länder – darunter die Schweiz, Spanien oder die Türkei – haben ihre Vorgaben inzwischen gelockert. Dort ist die anonyme, nicht gerichtete Lebendspende möglich. Die Erfahrungen gelten als überwiegend positiv, ohne dass ein Anstieg illegaler Strukturen festgestellt wurde.

Nun zieht Deutschland nach. Die Bundesregierung hat eine Novelle des Transplantationsgesetzes in den Bundestag eingebracht. Künftig soll auch die Spende durch fremde Personen erlaubt sein – allerdings anonym und unter strengen Auflagen.

Klare Regeln für den Schutz der Spender

Das neue Gesetz sieht umfangreiche medizinische und psychologische Prüfungen vor. Spender müssen volljährig, gesundheitlich geeignet und umfassend aufgeklärt sein. Zudem sollen unabhängige Kommissionen sicherstellen, dass keinerlei Druck oder finanzielle Interessen im Spiel sind.

Die CDU-Bundestagsabgeordnete Simone Borchardt aus Grevesmühlen, gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion, geht davon aus, dass das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet wird und in der zweiten Jahreshälfte in Kraft treten kann. Auch Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) unterstützt die Reform. Nieren seien die mit Abstand am häufigsten benötigten Organe.

Medizinischer Fortschritt erleichtert Eingriffe

Professorin Angelika Borkowetz, Direktorin der Urologischen Klinik an der Universitätsmedizin Rostock, begrüßt die geplante Lockerung ausdrücklich. Moderne minimalinvasive und robotergestützte Operationsverfahren hätten die Risiken für Spender deutlich reduziert. Die Genesungszeiten seien kürzer, die Belastung geringer als noch vor Jahren.

Gleichwohl betont sie, dass die Reform allein das strukturelle Problem nicht lösen werde. Die Wartezeit auf eine Niere eines Verstorbenen beträgt derzeit mindestens sechs Jahre, in manchen Fällen sogar bis zu zehn. Die anonyme Lebendspende könne im Einzelfall helfen – den generellen Organmangel aber nicht beseitigen.

Organspendebereitschaft bleibt entscheidend

Mediziner sehen die eigentliche Herausforderung weiterhin in der niedrigen Zahl postmortaler Organspenden. Eine höhere Bereitschaft in der Bevölkerung könnte deutlich mehr bewirken als jede Gesetzesänderung im Bereich der Lebendspende.

Für Betroffene wie Peter Kalauch bleibt die Situation ein permanenter Ausnahmezustand. Er lebt gewissermaßen „in Reichweite des Telefons“, in der Hoffnung auf den rettenden Anruf. Die Vorstellung, dass künftig auch fremde Menschen anonym spenden dürfen, gibt ihm neue Zuversicht. Gleichzeitig denkt er an die mögliche Belastung für Spender und vertraut darauf, dass strenge medizinische Prüfungen deren Sicherheit gewährleisten.

Die geplante Reform könnte für viele Wartende einen zusätzlichen Hoffnungsschimmer bedeuten – auch wenn sie das grundlegende Problem der Organverfügbarkeit nicht vollständig lösen wird.

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