Aktenzeichen 3612 IN 11708 25
Im Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Truck Friends GmbH mit Sitz in der Sophie Charlotten Straße 104 in 14059 Berlin hat das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht am 17. Februar 2026 um 15 Uhr 45 weitreichende Sicherungsmaßnahmen angeordnet .
Betroffen ist ein Unternehmen, das im Bereich Personen und Gütertransport sowie im Handel mit Fahrzeugen und Elektronikbauteilen tätig ist. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Brahim Lamnabhi und ist beim Registergericht des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 201359 eingetragen .
Mit dem Beschluss verfolgt das Gericht das Ziel, nachteilige Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über die tatsächliche Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Zu diesem Zweck wurde ein umfassendes Vollstreckungsverbot erlassen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Gesellschaft sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden einstweilen eingestellt .
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Martin Kuhl, Düsseldorfer Straße 38 in 10707 Berlin, bestellt . Seine Aufgabe besteht nicht in der allgemeinen Vertretung der Gesellschaft, sondern in der Überwachung und Sicherung des Vermögens. Er hat zu prüfen, ob die vorhandene Masse ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Zudem ist er befugt, ein Sonderkonto für die künftige Insolvenzmasse einzurichten, Forderungen einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, sind ihm gegenüber zur Auskunft verpflichtet .
Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind ab sofort nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Gesellschaft ausdrücklich untersagt, Zahlungen an diese zu leisten. Leistungen dürfen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden. Dieser wurde zugleich beauftragt, die entsprechenden Zustellungen vorzunehmen und hierüber Nachweis zu führen .
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, sämtliche Geschäftsräume sowie betriebliche Einrichtungen einschließlich Nebenräume zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und erforderliche Unterlagen bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung herauszuverlangen. Die Geschäftsführung ist verpflichtet, umfassend Auskunft zu erteilen und an der Aufklärung der Vermögensverhältnisse mitzuwirken .
Die Veröffentlichung der Entscheidung erfolgt in einem elektronischen Informations und Kommunikationssystem und bleibt dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Verfahrenseröffnung ist eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung oder rechtskräftiger Einstellung vorgesehen. Wird das Verfahren nicht eröffnet, erfolgt die Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der Sicherungsmaßnahme .
Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten die sofortige Beschwerde zu. Diese ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzulegen. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung, Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde bedarf der Schriftform oder der Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle und muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird .
Auch im Hinblick auf eine mögliche Rüge der fehlenden internationalen Zuständigkeit im Rahmen eines Hauptinsolvenzverfahrens steht Schuldnerin und Gläubigern das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen. Rechtsbehelfe können zudem als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei die gesetzlichen Anforderungen an Signatur und sicheren Übermittlungsweg zu beachten sind .
Mit diesem Beschluss setzt das Insolvenzgericht ein deutliches Signal zur Sicherung der Vermögenswerte und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger, während zugleich die wirtschaftliche Situation der Truck Friends GmbH einer eingehenden gerichtlichen Prüfung unterzogen wird.