Im Insolvenzeröffnungsverfahren 3617 IN 258/26 hat das Amtsgericht Charlottenburg einschneidende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der KANAAN GmbH mit Sitz in der Schliemannstraße 15 in 10437 Berlin getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 173514 eingetragen und wird gemeinschaftlich durch die Geschäftsführer Jalil Dabit und Ben David Oz vertreten.
Mit Beschluss vom 26. Januar 2026 um 10:20 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Gleichzeitig wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft untersagt beziehungsweise bereits begonnene Vollstreckungshandlungen vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Ziel dieser Anordnung ist es, die vorhandene Vermögenssubstanz bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zu sichern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Joachim Voigt-Salus aus Berlin bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, die wirtschaftlichen Verhältnisse der KANAAN GmbH zu überwachen, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurde Herr Voigt-Salus ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ihm ist gestattet, ein Insolvenzsonderkonto auf seinen Namen zu führen. Die kontoführenden Kreditinstitute wurden verpflichtet, dem vorläufigen Insolvenzverwalter umfassend Auskunft zu erteilen. Drittschuldner dürfen Zahlungen ausschließlich an ihn leisten, nicht mehr an die Gesellschaft selbst.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist außerdem berechtigt, die Geschäftsräume der KANAAN GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Unterlagen zu nehmen und alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse zu verlangen. Die Entscheidung verdeutlicht die angespannte wirtschaftliche Lage des Unternehmens und markiert einen entscheidenden Schritt im laufenden Insolvenzeröffnungsverfahren.
Der Beschluss wurde am 26. Januar 2026 durch das Amtsgericht Charlottenburg als Insolvenzgericht erlassen.