Die Finanzmarktaufsicht (FMA) warnt ausdrücklich vor Anlageangeboten, die über eine WhatsApp-Gruppe mit dem Namen „SVIP6 Welt der Wertpapiere“ verbreitet werden. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde verfügt der dahinterstehende Anbieter über keinerlei Berechtigung, konzessionspflichtige Wertpapiergeschäfte in Österreich anzubieten.
Konkret stellt die FMA klar, dass dieser Anbieter nicht befugt ist, Anlageberatung zu Finanzinstrumenten zu erbringen. Solche Dienstleistungen unterliegen in Österreich dem Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und dürfen gemäß § 3 Abs. 2 Z 1 WAG 2018 ausschließlich von entsprechend konzessionierten Unternehmen angeboten werden. Diese Voraussetzung ist hier nicht erfüllt.
Die Warnmeldung wurde am 28. Januar 2026 veröffentlicht und erfolgt auf Grundlage von § 92 Abs. 11 WAG 2018, der es der FMA erlaubt, die Öffentlichkeit vor nicht autorisierten Anbietern zu warnen. Ziel ist es, Anlegerinnen und Anleger vor möglichen finanziellen Schäden zu schützen.
Aus Anlegersicht ist besondere Vorsicht geboten, wenn Anlageempfehlungen über Messenger-Dienste oder soziale Netzwerke verbreitet werden. Solche Kanäle werden häufig von nicht beaufsichtigten Akteuren genutzt, die weder einer laufenden Kontrolle unterliegen noch gesetzliche Informations- und Haftungspflichten erfüllen. Die FMA rät daher dringend, vor jeder Investitionsentscheidung zu prüfen, ob der Anbieter über eine gültige Konzession verfügt, und im Zweifel von entsprechenden Angeboten Abstand zu nehmen.