Im Insolvenzeröffnungsverfahren 3612 IN 605/26 hat das Amtsgericht Charlottenburg weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Music Creation Group Midco II GmbH mit Sitz in der Schlesischen Straße 29–30 in 10997 Berlin angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 224377 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Bernhard Schütze vertreten. Der Unternehmensgegenstand umfasst den Erwerb, das Halten, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
Mit Beschluss vom 26. Januar 2026 um 18:40 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Abwendung weiterer nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Zugleich wurden sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen das Unternehmen untersagt beziehungsweise bereits eingeleitete Vollstreckungshandlungen vorläufig eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögenswerte betreffen. Diese Entscheidung dient dem Ziel, die vorhandene Vermögenssubstanz zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Lage zu ermöglichen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini aus Berlin bestellt. Er ist damit betraut, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft zu überwachen, das Vermögen zu sichern und zu erhalten sowie zu prüfen, ob die vorhandenen Mittel die Kosten eines Insolvenzverfahrens decken. Seit Erlass des Beschlusses sind Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam.
Darüber hinaus wurde Prof. Dr. Martini ermächtigt, für die künftige Insolvenzmasse ein Sonderkonto einzurichten, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen einzuziehen und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Die kontoführenden Kreditinstitute sind verpflichtet, ihm umfassend Auskunft zu erteilen. Drittschuldner dürfen Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbringen, nicht mehr an die Gesellschaft selbst.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist zudem berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Music Creation Group Midco II GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und sämtliche Auskünfte einzufordern, die zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Mit diesen Maßnahmen wird der Grundstein für die weitere insolvenzrechtliche Prüfung gelegt, die über die künftige Entwicklung der Gesellschaft entscheiden wird.