Im Insolvenzeröffnungsverfahren 22 IN 439/25 hat das Amtsgericht Tübingen am 28. Januar 2026 weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Golfclub Schloss Weitenburg AG angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Sommerhalde 11 in 72181 Starzach ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 390651 eingetragen und wird durch den Vorstand Michael Kraus vertreten.
Mit Beschluss um 09:59 Uhr untersagte das Insolvenzgericht der Schuldnerin sämtliche Verfügungen über ihr Vermögen. Gleichzeitig ging die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis vollständig auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche nachteilige Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern und die Grundlage für eine geordnete Fortführung des Verfahrens zu schaffen.
Darüber hinaus bleiben die bereits mit Beschluss vom 7. November 2025 angeordneten vorläufigen Maßnahmen weiterhin in Kraft. Der aktuelle Beschluss entfaltet zudem die Wirkungen des § 240 ZPO, wodurch sämtliche anhängigen zivilrechtlichen Verfahren gegen die Gesellschaft automatisch unterbrochen werden. Damit erhält der Insolvenzverwalter die notwendige Ruhe und Übersicht, um die wirtschaftliche Lage der Golfclub Schloss Weitenburg AG umfassend zu prüfen.
Die Entscheidung des Amtsgerichts Tübingen markiert einen entscheidenden Schritt im Insolvenzverfahren. Mit dem allgemeinen Verfügungsverbot wird sichergestellt, dass das Vermögen der Gesellschaft gesichert bleibt, während über die Eröffnung des eigentlichen Insolvenzverfahrens noch entschieden wird. Die weiteren Entwicklungen hängen nun maßgeblich von den Feststellungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ab, insbesondere davon, ob ausreichende Masse für ein eröffnetes Verfahren vorhanden ist und welche Perspektiven sich für den traditionsreichen Golfclub ergeben.