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Vorläufige Insolvenzverwaltung bei der Projektgesellschaft FES 26 mbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Im Insolvenzeröffnungsverfahren 67g IN 362/25 hat das Amtsgericht Hamburg am 27. Januar 2026 um 18:15 Uhr weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Projektgesellschaft FES 26 mbH angeordnet. Das Unternehmen mit Sitz in der Frohmestraße 59 in 22459 Hamburg ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 170650 eingetragen und wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Irfan Demirovic vertreten.

Die Gesellschaft ist im Bereich der Projektentwicklung tätig und hat sich auf das schlüsselfertige Bauen von Gewerbe- und Wohnimmobilien aller Art spezialisiert. Dazu zählen sämtliche Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Planung, Entwicklung und Realisierung entsprechender Bauvorhaben stehen. Angesichts der wirtschaftlichen Lage sah das Insolvenzgericht Anlass, frühzeitig Maßnahmen zur Sicherung der Vermögenswerte zu ergreifen.

Mit dem Beschluss wurde Rechtsanwalt Dr. Jens-Sören Schröder mit Kanzleisitz am Johannes-Brahms-Platz 1 in Hamburg zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Seitdem dürfen Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung vorgenommen werden. Ziel dieser Anordnung ist es, unkontrollierte Vermögensverschiebungen zu verhindern und die Grundlage für eine geordnete Prüfung der finanziellen Situation zu schaffen.

Darüber hinaus wurde den Schuldnern der Projektgesellschaft FES 26 mbH untersagt, weiterhin Zahlungen direkt an das Unternehmen zu leisten. Stattdessen sind sämtliche Leistungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu erbringen. Dieser ist befugt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Gesellschaft einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Bereits begonnene Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin wurden einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Vermögensgegenstände betreffen.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Hamburg einen rechtlichen Schutzrahmen geschaffen, der es ermöglicht, das Vermögen der Gesellschaft zu sichern und die weiteren Schritte im Insolvenzeröffnungsverfahren sorgfältig vorzubereiten.

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