Im Insolvenzeröffnungsverfahren 3 IN 14/26 hat das Amtsgericht Memmingen am 28. Januar 2026 umfassende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der Thomas Maier Grundstücks GmbH & Co. KG mit Sitz in der Leonhard-Oberhäußer-Straße 6 in 86825 Bad Wörishofen beschlossen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Memmingen unter der Nummer HRA 11196 eingetragen und wird durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die TM Verwaltungs GmbH, vertreten. Deren Geschäftsführer ist Thomas Maier. Als Verfahrensbevollmächtigte sind die Rechtsanwälte der Kanzlei GRUB BRUGGER aus München bestellt.
Mit Beschluss vom 28. Januar 2026 um 09:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht die vorläufige Insolvenzverwaltung an, um das Vermögen der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen zu schützen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Matthias Räupke aus Augsburg bestellt. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, umfassende Nachforschungen anzustellen und Einsicht in sämtliche Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm alle zur Aufklärung der wirtschaftlichen Lage erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Zugleich wurde ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet. Damit sind Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Ziel dieser Maßnahme ist es, die vorhandenen Vermögenswerte zu sichern und eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation zu ermöglichen. Der Insolvenzverwalter hat insbesondere zu prüfen, ob das Vermögen der Gesellschaft ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Darüber hinaus wurden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin untersagt beziehungsweise einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wurden weitreichende Befugnisse übertragen. Dazu zählen unter anderem die Kassenführung, die Eröffnung eines Insolvenzverwalter-Sonderkontos, die Eingehung von Verbindlichkeiten gegenüber Versorgungsunternehmen sowie die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld für Arbeitnehmer.
Den Schuldnern der Thomas Maier Grundstücks GmbH & Co. KG wurde ausdrücklich untersagt, weiterhin Zahlungen an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen dürfen Forderungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter erfüllt werden, der zugleich ermächtigt ist, Außenstände einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Mit diesen Maßnahmen schafft das Amtsgericht Memmingen die Grundlage für eine geordnete Fortführung und Prüfung des Verfahrens in der entscheidenden Anfangsphase der Insolvenz.