Im Insolvenzeröffnungsverfahren 3610 IN 11734/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg weitreichende Sicherungsmaßnahmen über das Vermögen der F.Q.S. Express GmbH mit Sitz in der Neuendorfer Straße 64 bis 69 in Berlin angeordnet. Das Unternehmen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 201577, wird gesetzlich durch seinen Geschäftsführer Caner Haciibrahim vertreten.
Mit Beschluss vom 27. Januar 2026 um 12:00 Uhr ordnete das Insolvenzgericht zur Sicherung der Vermögenslage die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Ziel dieser Maßnahme ist es, mögliche nachteilige Veränderungen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu verhindern. Gleichzeitig wurden sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Gesellschaft untersagt beziehungsweise bereits begonnene Vollstreckungen einstweilen eingestellt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Busching aus Berlin bestellt. Ihm obliegt die Überwachung der Schuldnerin sowie die Sicherung und Erhaltung des vorhandenen Vermögens. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit seiner ausdrücklichen Zustimmung wirksam. Darüber hinaus ist der vorläufige Insolvenzverwalter befugt, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und eingehende Zahlungen entgegenzunehmen. Kreditinstitute und Drittschuldner wurden verpflichtet, ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Der Beschluss verleiht dem Insolvenzverwalter zudem umfassende Auskunfts und Einsichtsrechte. Er ist berechtigt, die Geschäftsräume der Gesellschaft zu betreten, Unterlagen einzusehen und sämtliche Informationen zu verlangen, die zur Klärung der wirtschaftlichen Lage und zur Sicherung der möglichen Insolvenzmasse erforderlich sind. Zugleich hat er zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin ausreicht, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken.
Gegen diese Entscheidung steht der Schuldnerin sowie den Gläubigern die sofortige Beschwerde offen. Diese kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Der Beschluss wurde am 27. Januar 2026 durch das Insolvenzgericht Charlottenburg erlassen.