Im Insolvenzeröffnungsverfahren IN 632/25 hat das Amtsgericht Ingolstadt eine einschneidende Sicherungsmaßnahme über das Vermögen der Fritz Brenner Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in der Lilienthalstraße 25 in 85080 Gaimersheim angeordnet. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ingolstadt unter der Nummer HRB 3155 eingetragen und wird durch ihren Geschäftsführer Fritz Brenner vertreten.
Mit Beschluss vom 27. Januar 2026 um 19:00 Uhr verhängte das Insolvenzgericht zur Sicherung des Schuldnervermögens ein allgemeines Verfügungsverbot unmittelbar gegen den Geschäftsführer der Schuldnerin. Herrn Fritz Brenner ist es seit diesem Zeitpunkt umfassend untersagt, über Gegenstände des Gesellschaftsvermögens zu verfügen. Das Verbot erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen und soll verhindern, dass bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens Vermögenswerte beiseitegeschafft oder geschmälert werden.
Parallel dazu wurde den Drittschuldnern der Gesellschaft untersagt, Zahlungen an die Schuldnerin zu leisten. Diese Anordnung dient der weiteren Absicherung der Vermögensmasse und stellt sicher, dass finanzielle Mittel nicht unkontrolliert abfließen. Das Gericht reagiert damit auf eine Situation, in der ein besonderer Schutz des vorhandenen Vermögens als erforderlich angesehen wird.
Die Entscheidung markiert einen deutlichen Einschnitt in die Handlungsfreiheit der Geschäftsführung und unterstreicht die Ernsthaftigkeit der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Sie soll die Grundlage für eine geordnete Prüfung der Vermögensverhältnisse schaffen und die Interessen möglicher Gläubiger wahren.
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Ingolstadt eingelegt werden. Der Beschluss wurde am 27. Januar 2026 durch das Insolvenzgericht Ingolstadt erlassen.