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Vorläufige Insolvenzverwaltung über das Vermögen der communicall GmbH angeordnet

Mohamed_hassan (CC0), Pixabay

Aktenzeichen IN 16/26 

Im Insolvenzeröffnungsverfahren mit dem Aktenzeichen IN 16/26 hat das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Bayreuth über den Antrag der communicall GmbH entschieden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in der Weiherstraße 19 in 95448 Bayreuth und wird gesetzlich durch ihre Geschäftsführer Peter Eichmüller und Sabine Kuropka vertreten. Eingetragen ist das Unternehmen im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth unter der Nummer HRB 3778.

Zur Sicherung des Schuldnervermögens und zur Abwehr nachteiliger Veränderungen der Vermögenslage ordnete das Insolvenzgericht mit Beschluss vom 22. Januar 2026 um 9.30 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung an. Mit dieser Maßnahme reagierte das Gericht auf den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen der Schuldnerin und schuf zugleich die rechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Prüfung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Roeger bestellt, der seine Kanzlei An der Feuerwache 19 in 95445 Bayreuth führt. Ihm obliegt ab diesem Zeitpunkt die Aufgabe, das Vermögen der communicall GmbH zu sichern, zu überwachen und vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen. Das Gericht ordnete an, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung erstreckt sich ausdrücklich auch auf die Einziehung von Außenständen.

Darüber hinaus wurde der vorläufige Insolvenzverwalter umfassend ermächtigt, in das vollstreckungsbefangene Vermögen einzugreifen. Er ist berechtigt, Vermögenswerte in Besitz zu nehmen, vorhandene Kassenbestände einzuziehen, freies Vermögen zu verwerten sowie Forderungen und Außenstände auf ein von ihm einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen und dort zu verwahren. Mit diesen Befugnissen erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die notwendige Handlungsfreiheit, um die vorhandene Vermögenssubstanz zu sichern und eine transparente Bestandsaufnahme vorzunehmen.

Der Beschluss ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Gegen die Entscheidung kann binnen einer Notfrist von zwei Wochen die sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bayreuth eingelegt werden. Maßgeblich für den Fristbeginn ist die Verkündung der Entscheidung, deren Zustellung oder die wirksame öffentliche Bekanntmachung gemäß den Vorschriften der Insolvenzordnung.

Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung hat das Amtsgericht Bayreuth einen entscheidenden Schritt im Insolvenzeröffnungsverfahren der communicall GmbH vollzogen und die Grundlage für die weitere rechtliche und wirtschaftliche Prüfung des Unternehmens geschaffen.

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