Aktenzeichen: 3604 IN 11324/25
Die Greenbox Mobile Energy GmbH mit Sitz in der Joachim-Friedrich-Straße 33, 10711 Berlin, hat beim Amtsgericht Charlottenburg einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Das Unternehmen wird von Geschäftsführer Henning Heppner geleitet und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 246587 eingetragen.
Am 19. Dezember 2025 hat das Insolvenzgericht Charlottenburg um 17:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen beschlossen, um einer weiteren nachteiligen Veränderung der Vermögenslage des Unternehmens bis zur endgültigen Entscheidung über die Insolvenzeröffnung entgegenzuwirken.
Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Herr Rechtsanwalt Frank Brachwitz aus Berlin (Karl-Heinrich-Ulrichs-Straße 24) bestellt. Seine Aufgaben umfassen insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung sowie die Sicherung und den Erhalt des Unternehmensvermögens. Darüber hinaus soll er prüfen, ob die vorhandene Vermögensmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.
Der Schuldnerin wurde untersagt, ohne Zustimmung des vorläufigen Verwalters über ihr Vermögen – insbesondere über Bankkonten und Außenstände – zu verfügen. Diese Befugnisse gingen mit sofortiger Wirkung auf den Insolvenzverwalter über, der ermächtigt wurde, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Ihm steht es darüber hinaus zu, ein Sonderkonto für diese Transaktionen einzurichten. Kreditinstitute, bei denen die Schuldnerin Konten führt, sind verpflichtet, dem Insolvenzverwalter Auskunft zu erteilen.
Zugleich wurden alle Drittschuldner angewiesen, Leistungen an die Greenbox Mobile Energy GmbH ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu richten. Eine Missachtung dieser Anordnung könnte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Zur umfassenden Aufklärung der finanziellen Situation ist der vorläufige Verwalter berechtigt, die Geschäftsräume zu betreten, Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu nehmen und erforderliche Auskünfte einzuholen. Die Schuldnerin ist verpflichtet, ihm die hierfür notwendigen Informationen zu erteilen und die entsprechenden Unterlagen bei Aufforderung auszuhändigen.
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung – einschließlich Arrest oder einstweiliger Verfügung – gegen das Unternehmen wurden mit Wirkung des Beschlusses untersagt. Bereits begonnene Maßnahmen sind vorläufig eingestellt, sofern keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind.
Die Veröffentlichung dieser Entscheidung im elektronischen Informationssystem erfolgt gemäß den geltenden Vorschriften. Sollte das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden, wird die Sicherungsmaßnahme spätestens sechs Monate nach ihrer Aufhebung gelöscht.
Der Beschluss enthält zudem eine ausführliche Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung ist die sofortige Beschwerde zulässig, die innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg einzureichen ist. Für bestimmte Beteiligte gelten dabei besondere Vorschriften zur elektronischen Übermittlung.
Mit dieser Entscheidung wird ein wesentlicher Schritt zur ordnungsgemäßen Abwicklung der finanziellen Situation der Greenbox Mobile Energy GmbH eingeleitet und eine Grundlage für eine mögliche Sanierung oder geordnete Abwicklung geschaffen.