Unter dem Aktenzeichen 3604 IN 11324/25 hat das Amtsgericht Charlottenburg am 19.12.2025 im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Greenbox Mobile Energy GmbH mit Sitz in Berlin eine weitreichende Entscheidung getroffen. Die Gesellschaft, vertreten durch ihren Geschäftsführer Henning Heppner und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter der Nummer HRB 246587, hatte die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen beantragt.
Zur Sicherung der vorhandenen Vermögenswerte und zur Vermeidung nachteiliger Veränderungen bis zur abschließenden Entscheidung über den Insolvenzantrag ordnete das Gericht noch am selben Tag um 17:00 Uhr umfassende Sicherungsmaßnahmen an. Insbesondere wurden Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerin untersagt, soweit sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen. Bereits eingeleitete Vollstreckungshandlungen wurden vorläufig eingestellt, um eine weitere Schwächung der Vermögenslage zu verhindern.
Gleichzeitig bestellte das Insolvenzgericht den Berliner Rechtsanwalt Frank Brachwitz zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Seine Aufgabe besteht nicht in der allgemeinen Vertretung der Gesellschaft, sondern in der Überwachung der Schuldnerin mit dem Ziel, das vorhandene Vermögen zu sichern und zu erhalten. Darüber hinaus hat er zu prüfen, ob die vorhandene Masse ausreichen wird, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken. Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur noch mit seiner Zustimmung wirksam.
Besonders einschneidend ist die Anordnung, dass der Schuldnerin jede Verfügung über ihre Bankkonten und Außenstände untersagt wurde. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Vermögenswerte ging unmittelbar auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über, der ermächtigt wurde, Bankguthaben und Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen und auf einem gesonderten Konto zu verwalten. Die kontoführenden Kreditinstitute wurden verpflichtet, ihm umfassend Auskunft zu erteilen. Auch die Schuldner der Gesellschaft wurden angewiesen, Zahlungen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhielt der vorläufige Insolvenzverwalter zudem das Recht, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Greenbox Mobile Energy GmbH zu betreten, Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu nehmen und sämtliche zur Aufklärung der Vermögensverhältnisse erforderlichen Auskünfte zu verlangen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, hierbei uneingeschränkt mitzuwirken und die entsprechenden Unterlagen auf Verlangen herauszugeben.
Der Beschluss des Amtsgerichts wurde im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem veröffentlicht und bleibt dort für die gesetzlich vorgesehene Dauer abrufbar. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde offen, das innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung einzulegen ist. Die Entscheidung markiert damit einen entscheidenden Einschnitt für die Greenbox Mobile Energy GmbH und stellt die Weichen für das weitere insolvenzrechtliche Verfahren.