Az.: 3603 IN 11795/25
Die traditionsreiche Berliner Fahrradmanufaktur Pedalpower GmbH, mit Sitz in der Pfarrstraße 122 in 10317 Berlin, hat beim Amtsgericht Charlottenburg einen Insolvenzantrag über ihr eigenes Vermögen gestellt. Die Gesellschaft wird durch ihre beiden Geschäftsführer Harald Busack und Michael Schönstedt vertreten.
Mit Beschluss vom 19. Dezember 2025 um 16:00 Uhr ordnete das Gericht umfassende Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Insolvenzmasse an. Ziel dieser Maßnahmen ist es, die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens bis zur abschließenden Entscheidung über die Insolvenzeröffnung zu sichern und nachteilige Veränderungen zu verhindern.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Prof. Dr. Torsten Martini, Kantstraße 164, 10623 Berlin, bestellt. Ihm obliegt es nun, das Vermögen der Schuldnerin zu überwachen, zu sichern und zu erhalten. Obwohl ihm nicht die allgemeine Vertretungsmacht der Schuldnerin übertragen wurde, verfügt er über weitreichende Befugnisse. So darf er Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einziehen, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse eröffnen sowie eingehende Gelder annehmen.
Gleichzeitig wurde der Schuldnerin untersagt, ohne Zustimmung des Insolvenzverwalters über ihr Vermögen zu verfügen. Dies betrifft ausdrücklich auch Bankkonten und Außenstände. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese Bereiche ist auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen.
Den Schuldnern der Pedalpower GmbH wurde mit dem Beschluss verboten, weiterhin Zahlungen direkt an die Gesellschaft zu leisten. Stattdessen haben sie ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu zahlen, um ihrer Leistungspflicht rechtswirksam nachzukommen.
Zusätzlich ist Prof. Dr. Martini ermächtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Nachforschungen anzustellen sowie Einblick in Bücher und Geschäftsunterlagen zu nehmen. Die Gesellschaft ist zur umfassenden Auskunftserteilung verpflichtet, um eine transparente Aufklärung der Vermögenslage zu ermöglichen.
Diese Maßnahmen gelten vorläufig bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Das Insolvenzgericht hat außerdem den vorläufigen Insolvenzverwalter beauftragt, für die Zustellung des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin Sorge zu tragen und die entsprechenden Nachweise zu führen.
Die Entscheidung ist für zwei Wochen anfechtbar. Die Frist beginnt mit Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de.
Die Pedalpower GmbH gilt in der Fahrradbranche als traditionsreicher Anbieter hochwertiger Lastenräder und Spezialanfertigungen. Wie viele mittelständische Unternehmen sieht sich auch sie den wirtschaftlichen Folgen steigender Kosten, Lieferengpässen und einem veränderten Konsumverhalten gegenüber. Ob das Unternehmen eine Sanierung im Rahmen des Verfahrens anstrebt, ist derzeit noch offen.