Unter dem Aktenzeichen 32 IN 116/25 hat das Amtsgericht Mönchengladbach am 22.12.2025 um 08:27 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MECANUMERIC Deutschland GmbH eine Entscheidung nach den §§ 21 und 22 der Insolvenzordnung getroffen. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter der Nummer HRB 6592 eingetragen und hat ihren Sitz am Willicher Damm 15 in 41066 Mönchengladbach. Gesetzlich vertreten wird sie durch ihren Geschäftsführer Ricki Rohr.
Zur Sicherung der Vermögenswerte der Schuldnerin und zur Wahrung der Interessen der Gläubiger ordnete das Gericht die Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters an. Mit dieser Aufgabe wurde der in Mönchengladbach ansässige Rechtsanwalt Nils Meißner, Croonsallee 29, betraut. Seit diesem Zeitpunkt sind Verfügungen der MECANUMERIC Deutschland GmbH über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit seiner Zustimmung wirksam, wodurch die wirtschaftliche Handlungsfreiheit der Gesellschaft deutlich eingeschränkt wurde.
Darüber hinaus untersagte das Insolvenzgericht den Schuldnern der Gesellschaft, den sogenannten Drittschuldnern, weiterhin Zahlungen an die MECANUMERIC Deutschland GmbH selbst zu leisten. Stattdessen wurde der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Bankguthaben sowie sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner wurden ausdrücklich aufgefordert, ihre Leistungen ausschließlich unter Beachtung dieser gerichtlichen Anordnung zu erbringen, um eine geordnete Sicherung und Verwaltung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.
Mit dieser Anordnung hat das Amtsgericht Mönchengladbach einen entscheidenden Schritt zur Stabilisierung der Vermögenslage der MECANUMERIC Deutschland GmbH eingeleitet und zugleich die Grundlage für den weiteren Verlauf des Insolvenzeröffnungsverfahrens geschaffen.